Knast für ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten wegen Kinderpornos und sexuellen Missbrauchs

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Der ehemalige Landtagsabgeordnete und SPD-Politiker Linus Förster ist nach seinem Geständnis, zwei wehrlose Frauen vergewaltigt und kinderpornografisches Material gehortet zu haben, vom Landgericht Augsburg zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der 52-Jährige war Ende letzten Jahres von der Polizei wegen des ungeheuerlichen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verhaftet worden (Der III. Weg berichtete: SPD-Landtagsabgeordneter wegen Kinderporno-Verdacht in U-Haft und Ex-Landtagsabgeordneter wegen Kinderpornos und sexuellen Missbrauch angeklagt).
Nachdem die Polizei bei dem jugendpolitischen Sprecher der Sozialdemokraten auch noch massenhaft kinderpornografisches Material auf seinem Computer entdeckt hatte und die Beweislast in den Vergewaltigungsfällen erdrückend war, sah sich Förster nun in der Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg zu einem Geständnis gezwungen.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen nach der Anzeige einer Prostituierten. Diese bemerkte, dass Förster den erkauften Sex mit ihr heimlich filmte. Als sie die Herausgabe der Speicherkarte der Kamera forderte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Förster unterlag hier scheinbar, denn die Speicherkarte händigte er der Prostituierten aus. Diese zeigte ihn trotzdem an.
Weitere Videos fertigte Förster an, als er sich an zwei durch Schlaftabletten und Alkohol betäubten Frauen in perverser Art und Weise verging.
Trotz der abscheulichen Verbrechen ließ das Gericht wie so oft Milde walten und verurteilte den Sextäter lediglich zu 4 Jahren Gefängnis. Die komplette Haftstrafe wird er ohnedies nicht absitzen müssen. Auch in Bayern, wo der Strafvollzug verglichen mit anderen Bundesländern sehr hart ist, können Sexualstraftäter und Kinderschänder regelmäßig auf das Wohlwollen von Therapeuten, Anstaltsleitern, Gutachtern und Strafvollstreckungskammern bauen. Eine vorzeitige Entlassung ist hier die Regel. Nach der kurzen Zeit hinter Gittern kann der Ex-SPD-Mann dann sein altes Leben weiterleben, während seine Opfer sicherlich weit über diesen Zeitraum hinaus mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.
Eine Aufarbeitung des Vorfalls aus SPD-Kreisen erwartet man bisher vergebens. Nach Bekanntwerden der Taten des Triebtäters, trat dieser aus der SPD aus – offensichtlich reicht das für seine ehemaligen Genossen aus, um den Fall zu den Akten legen zu können. Böse Zungen würden behaupten, dass perverse Neigungen in rot-grünen Politikerkreisen nicht nur toleriert werden, sondern auch weit verbreitet sind. Nicht nur, dass einzelne Vorfälle immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, man erinnere sich nur an die Causa Edathy, sondern es wird auch offen mit krankhafter Sexualmoral und perversen Ideologien Politik betrieben.
Der III. Weg fordert härtere Strafen für Sexualdelikte wie Vergewaltigungen und den Besitz von kinderpornographischem Material. Schluss mit der Kuscheljustiz bei Kapitalverbrechen und konsequenteres Durchgreifen zum Schutz unseres Volkes!

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