
Der 27-jähriger Iraker wurde schließlich wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie einer Auflage von 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Eine Abschiebung des kriminellen Fremdländers steht – wie üblich in der BRD – nicht im Raum. Bei solchen Urteilen und dem allgemeinen Umgang der BRD-Behörden mit ausländischen Straftätern, ist es kein Wunder, dass diese sich in unserem Land wie die Axt im Walde aufführen.













