Bundesverfassungsgericht schafft die natürlichen Geschlechter ab

Home/Politik, Gesellschaft und Wirtschaft/Bundesverfassungsgericht schafft die natürlichen Geschlechter ab

Am vergangenen Mittwoch rauschte es im qualitätsfreien Blätterwald und Jubeltöne ergossen sich aus der Gender Mainstream Ecke. Deutschland wurde wieder einmal geschändet und bloßgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht fällte ein Urteil und entschied, dass der Gesetzgeber beim Geburtenregister ein drittes Geschlecht als Auswahlfeld bereitstellen muss.
Der Gesetzgeber müsse hierzu bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.
Neben den bekannten Feldern für das Geschlecht „männlich“ und „weiblich“ solle dann noch ein drittes Feld stehen. Hierzu gibt es als Namensvorschlag derzeit „inter“ oder „divers“.
Bereits im November 2013 erlebte das Geburtenregister eine Aushöhlung, als der Gesetzgeber entschied, dass Menschen, die nicht wissen was sie sind, statt der naturgegebenen Geschlechtsbezeichnung „männlich“ oder „weiblich“ auch einfach ein leeres Feld stehen lassen können. Jetzt erfolgte der nächste Schlag und das leere Feld erhält einen Namen und wird damit den natürlichen Geschlechtern gleichgestellt.
Mit langsamen Schritten wird hier versucht. das naturgegebene Bild der Natur in eine Groteske zu verzerren und diese als allgemein geltende Wahrheit zu installieren.
Amnesty International entblödete sich, indem es diesen Irrsinn als „wichtigen Schritt“ bezeichnete.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes feierte es gar als „historische Entscheidung“.
Voraus gegangen war die Klage eines intersexuellen mit Namen Vanja auf Änderung seines Geschlechtes im Geburtenregister. Die Bezeichnungen „männlich“ und „weiblich“ entsprechen nicht seinem Sein.
Unterstützung erhielt Vanja von der Initiative „Dritte Option“, die eigens hierfür gegründet wurde.
Zunächst scheiterte er/sie/es mit seiner Klage vor allen Instanzen, bis schließlich das Bundesverfassungsgericht ihm Recht gab.
Das Bundesverfassungsgericht sah die Klage als berechtigt an, aufgrund des Persönlichkeitsrechtes im Grundgesetz.
Die geschlechtliche Identität nehme bei der Selbstwahrnehmung eine „Schlüsselrolle“ ein und sei deshalb durch das Persönlichkeitsrecht geschützt.
Wer sich jetzt immer noch die Augen reibt und auf eine Pointe wartet, der wird enttäuscht sein.
Es liegt bei dem „Deutschen Institut für Menschenrechte“ unter der Überschrift „Geschlechtervielfalt im Recht“ sogar schon ein Gesetzesentwurf bereit.
Moritz Schmidt, Sprecher der Initiative „Dritte Option“, sagte in einem Interview mit dem Spiegel:
„Das Thema Geschlecht sollte insgesamt unwichtiger werden. Das Verfassungsgericht hat jetzt zum Beispiel auch die Möglichkeit eröffnet, auf eine Geschlechtszuordnung im Personenstand komplett zu verzichten. Das wäre aus unserer Sicht die perfekte Lösung, aber darauf konnten wir aus juristischen Gründen nicht klagen.“
Im Interview wird auch schnell klar, dass das nur die Spitze des Eisberges war.
Der jetzige Erfolg betrifft nur das Geburtenregister. Der Irrsinn soll sich aber auch weiter ausbreiten und Zugang in die Normalität erhalten.
Da wird fantasiert von Reisepässen mit dreierlei Optionen für das Geschlecht, von Formularen bei Behörden die dasselbige berücksichtigen und sogar eigene Toiletten für Intersexuelle, die nicht wissen, ob sie aufs Herren- oder Damenklo gehören! Letzteres ist bereits von verschiedenen Universitäten und anderen Einrichtungen auf Druck der Homolobby eingeführt worden. Nun erhält das Ganze aber Rückenwind durch das höchste Gericht. Das Bundesverfassungsgericht zeigt mit dieser Entscheidung und mit Hinblick auf das Urteil vom Januar diesen Jahres, dass das Festhalten an einem ethnisch definierten Volksbegriff „verfassungsfeindlich“ sei, welch Geistes Kind es mittlerweile geworden ist. Das System legt Schritt für Schritt seine Maske ab und zeigt welche Agenda hierzulande verfolgt wird.

1 Kommentar

  • Hat man bei dem verfassungsgerichtlichen Antidiskriminierungsbestreben hinsichtlich Intersexueller („Zwischen den Geschlechtern“, nicht chromosomales III. Geschlecht!!!) nicht vielleicht eine große, für die Zukunft enorm wichtige Gruppe vergessen?
    Die Ehe für alle bringt nämlich eine Diskriminierungsgefahr von Kleinkindern: Das eigentlichen Problem ist die Homo-Adoption von Kleinkindern: Sicher wird das volle Adoptionsrecht hinzukommen. Aber das eigentliche Kindeswohl steht nur bedingt im Mittelpunkt der gleichgeschlechtlichen Adoptionswünsche und ist auch durch sicher in vielen Fällen gegebene, beachtliche Liebeszuwendung nicht zu garantieren. Denn eigentümlicherweise wird durch diejenigen, welche Freiheit in jeder Beziehung fordern, eine Beschneidung der Freiheit der Kinder billigend in Kauf genommen.
    Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation bzw. Diskriminierung, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt (Fehlende Aktivierung von wichtigen Spiegelneuronen).
    Die Frage nach dem Wohl des Kindes wird hier bei der versuchten Verwirklichung abstrakter Gleichheitsideen oder dem Versuch der Beseitigung eines auszuhaltenden, vielleicht unangenehmen Defizits, in der Regel gar nicht erst gestellt.
    [Einzelheiten über „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ sind in dem Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 6. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4 nachzulesen]

    Gassenreh 13.11.2017
×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×