AB-Mittelrhein-Verfahren wird fortgesetzt

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Einstellung des Aktionsbüro Mittelrhein-Verfahrens aufgehoben und somit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Das Landgericht Koblenz hatte den Prozess Ende Mai nach 337 Verhandlungstagen wegen der „überlangen Verfahrensdauer“ von fast fünf Jahren ohne eine Urteilsverkündung eingestellt, da der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen in Pension gehen musste und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Eine Fortsetzung des Verfahrens ist rein rechtlich nicht möglich und das Ganze beginnt somit von vorne – Ausgang völlig offen.

Auf der Netzseite „Wir klagen an„, welche rund um das Verfahren berichtet, wurde folgender Text veröffentlicht:

AB-Mittelrhein-Verfahren wird fortgesetzt!

Nach sechsmonatiger Beratungszeit, hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Entscheidung zum Fortgang des AB-Mittelrhein-Verfahrens gefällt: Das Verfahren wird fortgesetzt.

„[…] hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz […]

am 4. Dezember 2017 beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der 12. großen Strafkammer – Staatsschutzkammer – des Landgerichts Koblenz vom 29. Mai 2017 zu Ziffer I. (Einstellung des Verfahrens wegen überlanger Verfahrensdauer) aufgehoben.

Das Verfahren ist fortzusetzen.

Damit muss der Prozess, der im Mai 2017 unter großem medialen Aufschrei nach 337 Sitzungstagen in fast fünfjähriger Verhandlung, gescheitert ist, von Neuem beginnen. Dabei hat der erste Durchlauf nach Schätzungen bereits einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an Kosten verursacht.

Wann mit einer Terminierung gerechnet werden kann, ist ungewiss. Das Landgericht Koblenz, an dem der Prozess stattfinden wird, war zuletzt des öfteren Gegenstand medialer Berichterstattung in Zusammenhang mit jahrelang anhängigen Strafverfahren aufgrund einer chronischen Unterbesetzung und starker Überbeanspruchung durch verschiedene, von der Staatsanwaltschaft Koblenz angeleierte, Großverfahren. Da sich keiner der Angeklagten mehr in Haft befindet, seitdem im Januar 2014 die letzten sieben Angeklagten nach zweijähriger Haftzeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, besteht keine Aussicht auf ein „beschleunigtes Verfahren“, wie es bei Haftsachen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es bleibt abzuwarten, wie die, dem Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz weisungsgebundene, Staatsanwaltschaft, in einem erneuten Prozess, über fünf Jahre nach Beginn des ersten Anlaufs, beweisen will, was sie zuvor schon in einer fünfjährigen Hauptverhandlung nicht geschafft hat.

Zumal fraglich ist, ob ehemalige Mitangeklagte, die sich mit ihren Aussagen den Ausgang aus dem Gefängnis und später aus dem Prozess erkauft haben, ihre Aussagen in einem neuen Prozess wiederholen werden.

Als spannend erweisen wird sich die Vernehmung der Richter, die in der ersten Verhandlungsrunde das Prozessgeschehen zu verantworten hatten. Einige fragwürdige Ereignisse aus dem vergangenen Prozessgeschehen werden dann, unter Wahrheitspflicht, weitergehend untersucht werden können.

Ob ein Neustart des Prozesses überhaupt dazu führen soll, am Ende gerechte Urteile zu sprechen, oder ob die Angeklagten, die sich nach fünfjähriger Bindung an den Prozess wieder in einer geregelten Arbeit befinden, aufgrund ihrer politischen Überzeugungen gemäß dem „Kampf gegen Rechts“ einfach so lange wie möglich an dieses Verfahren gebunden werden sollen, bleibt dahingestellt.

Ein Prozess, sie zu knechten, sie alle zu finden, nach Koblenz zu treiben und ewig zu binden. – Frei nach J.R.R. Tolkien

 

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