
-Die Rheinwiesen-
Kapitel 1: Söhne des Deutschen Volkes
Kapitel 2: Aufbau der Rachelager
Kapitel 3: Terror auf den Rheinwiesen
Kapitel 4: Todeszahlen und Sterblichkeit
Kapitel 1: Söhne des Deutschen Volkes
Dem fleißigen Herr Tullius gehört ein großes Ackerland,
voller stolz streift er über sich – des Bauern Ehrengewand.
In Bretzenheim bestellt er tüchtig seine Felder,
für Brot und Getreide erhält er seine Gelder.
Das Staunen, daß war groß,
als beim pflügen Knochen und Schädel drangen aus der Erde Schoß.
Der Schrecken, er saß tief – Menschenknochen!
Was hat Bauer Tullius hier nur frei gestochen?
Immer mehr Knochen tauchen aus der Erde auf,
was gab es hier für einen schrecklichen Verlauf?
Die Sache wurde unheimlich – so viele Tote,
hier lautet Handeln als oberstes Gebote.
So beauftragte Herr Tullius den Grabungsexperten Schmitt,
es galt die Überreste zu bergen als ersten Schritt.
Die Toten sollten an würdiger Stelle begraben werden,
ihre Knochen endlich ruhn – friedlich im Schoß unsrer Erden.
Sie hofften Vermißtenschicksale aufzuklären,
der Pein und Schmerz im Herzen schließlich zu wehren.
Wie viele Seelen fragten sich gemartert nach ihren Verwandten?
Während die Augen in salzigen Tränen ertranken.
Bauer Tullius wußte, hier kann er helfen – es war eine Ehr,
also frisch ans Werk, und sei´s auch noch so schwer.
1985/86 begannen nun, aus freien Stücken, die Bergungsgrabungen,
man entriß die Knochen aus ihren schmutzigen Verscharrungen.
Plötzlich meldete sich völlig überraschend die Kreisverwaltung Bad Kreuznach,
die war gar nicht davon angetan und schlug den beiden eins auf Dach.
Am 28.1.1986 und 6.3.1987 wurde unter dem Aktenzeichen 363 – II / 18 – O geklagt,
und völlig sinnfrei alle weiteren Grabungsversuche untersagt!
Man unterstrich dann weiter der Kreisverwaltung begehr,
und schickte am 16.7.1987 noch einen Verfügungsbescheid hinterher.
Vollkommen klar, hier handelt es sich um bucklige Vasallen der Sieger,
flagellantische Kriecher im Dienste der Demokratenkrieger.
Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 DM Strafe,
sei still deutscher Michel, geh wieder zu schlafe!
Die Aktenstücke wurden ausgefertigt und unterschrieben von Bergs und Paulus,
brave umerzogene Verwaltungsmitarbeiter aus dem Besatzer Fertigguß.
In jenen Schreiben ließ man dem Spott nun reichlich Platz,
und eröffnete auf den freien deutschen Geist die Hatz.
Das Unterlassungsschreiben stützte sich auf § 3 des Denkmalsschutz – und Pflegeschutzes:
„Nach §3 des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Kulturdenkmäler Gegenstände aus vergangener Zeit die
- a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
- b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
- c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind.“
Nun kennt der Hohn wohl keine Grenzen mehr,
bei den „werten Staatsdienern“ schießt die Logik quer!
Was bezeichnen die Besatzerbücklinge als Kulturdenkmal?
Etwa diesen Ort der Schmerz und Qual?
Brav habt ihr die Siegerbibel auswendig gelernt,
euch an ihrem haßdurchtränkten Kot erwärmt.
Doch so leicht gaben die tapfren Deutschen Schmitt und Tullius nicht auf,
und beschworen einen Rechtsstreit mit dem Vasallenstaat herauf.
Hin und Her rennt nun der Bote,
Briefe und Warnungen von höchstem Gebote.
Schließlich flattert ein kostenpflichtiges Schreiben vom Kreisrechtsausschuß der Kreisverwaltung Bad Kreuznach herein,
unter dem Aktenzeichen 11/057-W 145/87 geht der ablehnende Widerspruch ein.
Auf Sieben Seiten werden die Bedenken dargelegt,
mit sieben Seiten Akrobatendeutsch die Bitte weggefegt.
Es unterschrieb der Vorsitzende Meiborg, der wußte was sich für einen Diener gehört,
„All diese Spuren und Überreste liegen geschützt in dem Boden; durch Ausgrabungen würden diese Bodenurkunden zerstört“
Jetzt gings ans Eingemachte, nun kam zum Brot das Salz,
Grabungsexperte Schmitt klagte gegen das Land Rheinland Pfalz.
Die Kreisverwaltung in Bad Kreuznach reagierte keck,
und schickte am 20.4.1988 ein dringliches Schreiben weg.
Darin stand die Bitte, an das Verwaltungsgericht Koblenz, die Klage abzuweisen,
so begann der menschenverachtende Spott zu reisen.
Das Verwaltungsgericht antwortete am 22.6.1989 auf Zehn! langen Seiten,
und begann das „Urteil im Namen des Volkes“ zu unterbreiten.
Unter dem Aktenzeichen 14 131 / 88 wird die Klage abgeschlagen,
und der Kläger hat die Verfahrungskosten zu tragen!
So müssen die unbekannten zu Tode gequälten Deutschen in der Erde bleiben,
schutzlos ausgeliefert diesem menschenverachtenden Schindludertreiben.
Kapitel 2 folgt …













