
Mit dem „Radikalen-Erlass“ soll eine sogenannte Regelabfrage beim zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz auf „Anhaltspunkte für mögliche verfassungsfeindliche Einstellungen und Aktivitäten“ des Bewerbers durchgeführt werden. Gibt es Anhaltspunkte soll dies eine Tätigkeit als Richter ausschließen.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Staatliche Entscheider dürften weder Reichsbürger, noch Links- oder Rechtsextreme oder salafistische Extremisten sein. Verfassungsfeindliche Ansichten, religiöser Extremismus oder sonstige antidemokratische und freiheitsfeindliche Ansichten und Aktivitäten haben im öffentlichen Dienst keinen Platz.“
Wir von der Partei „Der III. Weg“ fordern im Zuge der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit unter Punkt 5 unseres Parteiprogramms:
Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte
Die Partei DER DRITTE WEG bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.













