Nach über 5 Jahren Schauprozess, der seinesgleichen sucht, wurden trotz fehlender Beweise, unzähligen Ungereimtheiten, dubiosen Verstrickungen mit dem Verfassungsschutz, toter Zeugen und einer unschlüssigen Indizienkette am heutigen Morgen am Oberlandesgericht München unter dem Druck der Öffentlichkeit Urteile gefällt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, zudem soll die besondere Schwere der Schuld nachgewiesen worden sein, die eine vorzeitige Entlassung nicht möglich macht. Kurz nach der Verurteilung kündigte der Verteidiger Wolfgang Heer bereits an, Berufung einzulegen. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben erhielt nach sieben langen Jahren in U-Haft eine 10-jährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord durch die angebliche Beschaffung einer Ceska-Pistole und der ebenfalls Mitangeklagte Andre E. erhielt eine Haftstrafe von 2 1/2 Jahren mit dem Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Dieser ganze Prozeß sowie das (nicht überraschende) Urteil erinnert in seiner gesamten Durchführung fatal an die sogenannten Schauprozesse, wie sie in der untergegangenen Sowjetunion gegen unliebsame Gegner veranstaltet wurden. Auch dort wurde verurteilt, nicht, weil was „verbrochen“ wurde, sondern weil sich die Ansichten des „Angeklagten“ nicht mit denen der Staatsführung deckten. Hier sollte lediglich eine Theateraufführung dargeboten werden, um die Finanzierung des „Kampfes gegen Rächts“ mit immer höheren Summen zu bemänteln. Die Schauspieler in diesem Stück lieferten – abgesehen von Beate, die hier außen vor bleibt – durch die Bank nur miese Leistungen. In früheren Zeiten wäre ihnen faules Obst auf ihrer Bühne sicher gewesen! Fazit dieser ganzen Komödie, die im Ergebnis zu einer Tragödie mutierte: Viel Lärm um Nichts!
Michael / M12.07.2018
Sehr schwer nachvollziehbar. ..dieses Urteil.Trotz der vielen Ungereimtheiten..sprich Verfassungsschutz usw…..
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Dieser ganze Prozeß sowie das (nicht überraschende) Urteil erinnert in seiner gesamten Durchführung fatal an die sogenannten Schauprozesse, wie sie in der untergegangenen Sowjetunion gegen unliebsame Gegner veranstaltet wurden. Auch dort wurde verurteilt, nicht, weil was „verbrochen“ wurde, sondern weil sich die Ansichten des „Angeklagten“ nicht mit denen der Staatsführung deckten. Hier sollte lediglich eine Theateraufführung dargeboten werden, um die Finanzierung des „Kampfes gegen Rächts“ mit immer höheren Summen zu bemänteln. Die Schauspieler in diesem Stück lieferten – abgesehen von Beate, die hier außen vor bleibt – durch die Bank nur miese Leistungen. In früheren Zeiten wäre ihnen faules Obst auf ihrer Bühne sicher gewesen! Fazit dieser ganzen Komödie, die im Ergebnis zu einer Tragödie mutierte: Viel Lärm um Nichts!
Sehr schwer nachvollziehbar. ..dieses Urteil.Trotz der vielen Ungereimtheiten..sprich Verfassungsschutz usw…..