Bei einem Messerangriff eines 32-jährigen Syrers in der Nürnberger Südstadt wurde ein jugendlicher Landsmann des Angreifers lebensbedrohlich verletzt und musste mit einer tiefen Stichwunde im Bauch notoperiert werden. Das 15-jährige Opfer ist nach der schnell eingeleiteten ärztlichen Versorgung außer Lebensgefahr, gegen den Angreifer wurde Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft erlassen. Offensichtlich führte eine Nichtigkeit zu dem lebensgefährlichen Angriff.
Die Nürnberger Südstadt, bei Einheimischen auch oft als „Glasscherbenviertel“ bezeichnet, ist als Ausländerviertel mit hohem Kriminalitätspotential bekannt. Schlendert man durch die Straßen, könnte man meinen im fernen Anatolien unterwegs zu sein. Neben dem türkischen Barbier reihen sich orientalische Imbisse, südländische Supermärkte und im allgemeinen Getümmel begegnet man kaum noch „Biodeutschen“.
Die „kulturelle Bereicherung“ beinhaltet jedoch nicht nur das Verdrängen der einheimischen Kultur, Sprache und letztendlich auch der autochthonen Bevölkerung selbst, sondern bringt uns im Gegenzug auch Bräuche und Erscheinungen, die dem dunkelsten Mittelalter entsprungen sein könnten. Inzestuöse Verhältnisse bei arabischen Familien, kriminelle Clanstrukturen und auch ausländerspezifische Kriminalitätsdelikte finden in solch einem kulturellen Umfeld einen fruchtbaren Nährboden.
Am Samstag, den 20. Oktober 2018, erweckte ein brutaler Zwischenfall unter Syrern, in diesem „multikulturellen Biotop“, überregionale mediale Aufmerksamkeit. Eine Gruppe syrischer Asylforderer spielte Fußball als ein 32-jähriger Landsmann vorbeilief und vom Ball am Kopf getroffen wurde. Schnell entwickelte sich eine aggressive Stimmung und die Situation eskalierte, als die Jugendlichen sich weigerten, sich zu entschuldigen. Die von Überfremdungslobbyisten so stark gepriesene „südländische Mentalität“ entlud sich vollends, als der vom Ball getroffene Mann ein Messer zog und dies einem der jugendlichen Kontrahenten kaltblütig in den Bauch rammte.
Nur durch eine schnell eingeleitete Notoperation konnte das Leben des abgestochenen Syrers gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen den Messerangreifer Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen.
Dieser Vorfall zeigt erneut, welches Gefahrenpotential von dieser Klientel ausgeht. Deshalb können nur ein konsequentes Rückführungsprogramm und die sofortige Abschiebung straffällig gewordener Ausländer eine Rückkehr zu mehr Sicherheit bedeuten!