In vielen Gebieten Syriens ist der Krieg Geschichte und der Wiederaufbau hat begonnen. Dennoch befinden sich viele Syrer immer noch im Exil. Nun hat der syrische Präsident Bashar al-Assad eine Begnadigung für syrische Männer erlassen, die sich vor dem Wehrdienst gedrückt haben oder desertiert sind.
In Syrien gibt es, wie in vielen anderen Ländern auch, eine Wehrpflicht. Männer zwischen 18 und 42 Jahren haben einen Wehrdienst zu leisten. Fahnenflucht kann nach syrischem Recht mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Im Zuge des Krieges ging die Armee – auch aufgrund von Desertionen– von 300.000 auf eine Truppenstärke von 80.000 – 100.000 Mann zurück. Diese Schätzungen stammen von einem norwegischen Institut aus dem Jahre 2015. Dennoch hat die syrische Armee nicht an Kampfkraft eingebüßt, wie die militärischen Erfolge der letzten Jahre zeigen.
Auch wenn viele Syrer ihr Land in den schweren Stunden, als fast ganz Syrien ein Kriegsschauplatz war, im Stich gelassen haben, dürfen sie nun zum Wiederaufbau ihrer Nation beitragen. Denn Syriens Präsident Bashar al-Assad hat am 09.10.2018 eine Generalamnestie für Deserteure erteilt. Sie haben – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – keine Strafe zu befürchten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Männer, die sich terroristischen Gruppen angeschlossen haben. Diese müssen natürlich weiterhin mit juristischen Nachspielen rechnen.
Ob die Heimkehrer den versäumten Fahnendienst nachholen müssen, oder direkt wieder ins Berufsleben einsteigen können, ist noch unklar. Dies könnte auch vom weiteren Kriegsverlauf abhängen.
Die meisten Fronten sind mittlerweile geklärt. In den südlichen Gebieten Syriens jagen syrische und kurdisch-amerikanische Truppen noch verbliebene Daesh-Kämpfer durch die Wüste. Zwischen den beiden Parteien, die große Teile des Landes kontrollieren, gibt es aktuell keine Feindlichkeiten. Hauptbrennpunkt bleibt die Region Idlib. Hier sind die Reste der verschiedenen Rebellengruppen von FSA bis Hayat Tahrir al-Sham versammelt. Immer wieder kommt es zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Truppen.
So beschossen sich Anhänger des al-Qaida Ablegers HTS mit Anhängern der ebenfalls dschihadistischen Harakat Nour al-Din al-Zenki Miliz Anfang Oktober. Am 09. Oktober konnte nach Angaben des russischen Leutnants Vladimir Savchenko eine Daesh-Zelle das Hauptquartier von HTS in Lataminah attackieren und Chlorgas stehlen. Die zwei gestohlenen Zylinder wurden nach Südaleppo gebracht und dort an die Gruppe Hurras al-Din übergeben. Die eher unbekannte Gruppe gilt bislang als Splittergruppe von HTS. Der Vorfall scheint jedoch auf eine Nähe zu Daesh schließen. Die Gruppe gilt als schwer berechenbar.
Unterdessen wurde eine 15 Kilometer lange demilitarisierte Zone geschaffen. Aus diesem Gebiet sollen alle schweren Waffen der türkisch unterstützten Rebellengruppen zurückgezogen werden. Eine entsprechende Einigung wurde von türkischer und russischer Seite bestätigt.
Es gibt also nunmehr keine Gründe mehr für all jene Syrer, die im Zuge der Asylflut nach Europa kamen, länger außerhalb ihres Heimatlandes zu bleiben. Insbesondere solche, die einen Schutzstatus des Asylrechts genießen, dürften eigentlich ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland verlieren, wenn das Recht hierzulande beachtet werden würde. Dass dies der Fall sein wird, muss aber leider bezweifelt werden.