Der Täter überraschte sein Opfer, bedrohte es mit einem Messer und vergewaltigte es (siehe: https://der-dritte-weg.info/2018/11/fuerth-vergewaltigung-durch-suedlaendisch-aussehenden-taeter/ ). Wenige Tage nach der Tat konnte am 8. November 2018 die Polizei einen 37-jährigen Türken festnehmen. Eine „Behördenmitarbeiterin“ habe den Mann aufgrund der veröffentlichten Personenbeschreibung identifiziert, gab die Polizei bekannt.
Es handelt sich bei dem tatverdächtigen 37-jährigen türkischen Staatsbürger laut Polizei um einen sogenannten „Risikoproband“. Der in Fürth geborene Türke ist massiv vorbestraft. So wurde er schon wegen Drogen- und Gewaltstraftaten verurteilt. Eigentlich sollte der Mann nach Verbüßung einer Haftstrafe in die Türkei abgeschoben werden. Da er jedoch nicht willens war, an seiner Ausweisung mitzuarbeiten und keine Papiere vorlegte, musste die Fürther Ausländerbehörde Ersatzpapiere beantragen. Offenbar ging die Behörde hier wie gewohnt unmotiviert vor, sodass zur Haftentlassung des kriminellen Ausländers im Juni 2018 keine Ersatzdokumente vorlagen. Bei der Ausländerbehörde der Kleeblattstadt schien man sich offenbar auch nicht davon beeindrucken zu lassen, dass die Polizei den Ausländer als „Risikoproband“ listete und ihn regelmäßig ansprach, um weitere Straftaten zu verhindern. Seit der Haftentlassung im Juni 2018 gab es auch keinen Fortschritt im Abschiebeverfahren des Türken. Der Verdacht liegt also nahe, dass hier wieder einmal die Schludrigkeit der Behörden in punkto Abschiebung krimineller Ausländer ein weiteres Opfer gefordert hat.
Die Tat und ihre Begleitumstände halten jedoch gutmenschlich umnachtete Zeitgenossen nicht davon ab, weiter ein multikulturelles Utopia zu propagieren. Die Einwandererlobby gibt sich wie gewohnt unbelehrbar. In Nürnberg-Ziegelstein fand so am 13. November 2018 wieder eine Demonstration linksextremer Gruppen gegen Abschiebungen nach Afghanistan statt. Die Lokalpolitik gibt sich kleinlaut und versucht die Sache offenbar auszusitzen.
Kriminelle Ausländer müssen in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden. Wirken die Abschiebepflichtigen nicht an diesem Vorhaben mit oder manipulieren es sogar, so sind diese in Abschiebehaft zu nehmen. Das Ausweisungsverfahren gegen den 37-jährigen mutmaßlichen Vergewaltiger wurde indes wieder ausgesetzt. Grund ist das aktuelle Ermittlungsverfahren gegen ihn.