George Orwells „1984“ scheint immer realer zu werden. Mit dem vermeintlichen Kampf gegen den Terrorismus verabschieden wir uns zunehmend von Gütern wie der Unschuldsvermutung, sicherer Kommunikation sowie informationeller Selbstbestimmung und treten in einen Überwachungsstaat ein, in welchem die Terrorgefahr in Wahrheit immer größer wird. Hinzu kommt, dass in diesem Zuge die Überwachungseinrichtungen vor allem gegen Dissidenten und Vertreter unliebsamer Meinungen eingesetzt werden und eine regelrechte Hetzjagd auf systemkritische Deutsche losgetreten wurde. Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit samt immer neuer Bespitzelungsbefugnisse des Staates unterdrückt eine wirksame Opposition und hebelt die Grundrechte aller Bürger aus.
Heimatverbundene Politik tritt hingegen für die Bürger- und Freiheitsrechte des Volkes im Rahmen einer völkischen Gemeinschaft ein. Die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum muss entschieden bekämpft werden. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen. Die persönliche Freiheit eines jeden Deutschen, seine religiösen, weltanschaulichen und moralischen Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu befolgen, müssen gegeben sein, ohne dabei überwacht und verfolgt zu werden. Meinungsfreiheit darf nicht zu einer Mutprobe werden!
Entschlossene Kriminalitätsbekämpfung!
Die Kriminalität muss zum Schutz des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft entschlossen bekämpft werden. Der „humane Strafvollzug“ heutiger Tage macht oftmals den Täter zum Opfer und fördert die kriminelle Veranlagung von Straftätern. Sicherlich muss bei Haftstrafen zwischen erstmaligen und Wiederholungstätern unterschieden werden. Während man bei erstmaligen mit erzieherischen Maßnahmen in kasernenähnlichen Anstalten eine Wiedereingliederung versucht, muss notorische Straftäter die ganze Strenge des Gesetzes treffen. Zum Schutz unserer Kinder setzt sich die Partei DER III. WEG für eine Verschärfung der Strafen für Kinderschänder ein.
Gefahrenabwehr durch Außengrenzen!
Die Bürger- und Freiheitsrechte unseres Volkes werden durch die zunehmende Überfremdung stetig eingeschränkt – zum einen, da die körperliche Unversehrtheit von Deutschen durch kriminelle Ausländer gefährdet wird, zum anderen durch eine immer realer werdende Terrorgefahr, welcher der Staat mit zunehmender Überwachung begegnet. Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland lässt sich daher mit einer konsequenten und verschärften Ausländer- und Asylgesetzgebung sowie mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen abwenden. Während hunderttausende Fremdländer ohne Kontrollen über die Grenzen geströmt sind, schirmt man nun öffentliche Großveranstaltungen mit Zäunen und Einlasskontrollen ab, um dort Sicherheit zu gewährleisten. Ein Zustand, der wieder umgekehrt werden muss! Kriminelle Ausländer und so genannte Gefährder sind konsequent abzuschieben, während Fremdländern ohne überprüfte Identität die Einreise verwehrt bleiben muss.
Abbau der Überwachung!
Zunehmend wird die Überwachung im öffentlichen sowie im privaten Bereich ausgebaut, und spätestens mit der Vorratsdatenspeicherung wurde die Unschuldsvermutung über Bord geworfen. Sämtliche Bürger stehen nun im Fadenkreuz. Der Einsatz des Bundestrojaners weitet diese Überwachung auf Smartphones und Computer aus und stellt den bisher tiefsten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar. Eine Verschlüsselung wird somit umgangen, und selbst komplette Datensätze auf Festplatten können unbemerkt durchsucht werden. Wer meint, dass hierbei nur Terroristen oder gemeingefährliche Verbrecher zu Zielen werden, muss enttäuscht werden. Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ wurde auf zahlreiche Delikte erweitert, wobei hier niemand garantieren kann, dass die Ermittler auch wirklich nur die erlaubten Mittel nutzen. An der öffentlichen Debatte vorbei wurden so die Grundrechte aller Bürger eingeschränkt und der Überwachungsstaat weiter ausgebaut.
Weder die Vorratsdatenspeicherung noch eine Kameraüberwachung öffentlicher Plätze konnten größere Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung oder -aufklärung erzielen. Auch der Bundestrojaner ist hierfür kein Erfolgsgarant. Was bleibt, sind eine Verbrechensverlagerung hin in unüberwachte Bereiche und der gläserne Bürger ohne Rechte. Die Partei DER III. WEG fordert deshalb für die Freiheit jedes Einzelnen einen Stopp des Überwachungsstaates. Die Bespitzelungsbefugnisse in Form von Gesetzen wie der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ oder der Vorratsdatenspeicherung sind ersatzlos zu streichen. Eine durch Verschlüsselung sicherbare Kommunikation ist zu wahren.
Meinungsfreiheit in Schrift, Bild und Rede!
Die Zensur hat in der BRD Hochkonjunktur. Unzählige Bücher und auch Tonträger sind indiziert, was einem Verbot gleichkommt, und durch das Strafgesetzbuch wird die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit deutlich eingeschränkt. So sind beispielsweise öffentliche Diskussionen über historische Darstellungen strengstens verboten. Auch langjährige Haftstrafen aufgrund bloßer Meinungsdelikte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht selten. Als bekanntestes Beispiel dient hier der Rechtsanwalt Horst Mahler, welcher wegen Äußerungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über zwölf Jahren verurteilt wurde. Jedes Jahr werden in der BRD etwa 10 000 Strafanzeigen wegen Meinungsdelikten verfolgt. Die Partei DER III. WEG setzt sich für die persönliche Freiheit aller Deutschen ein, ihre religiösen, weltanschaulichen und moralischen Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu verfolgen. Die Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches sind ersatzlos zu streichen und sämtliche politisch Verfolgte aus den Gefängnissen zu entlassen.
Meinungsfreiheit im Internet!
Viele Debatten spielen sich im Zeitalter der Informationstechnologie im Internet und in den dortigen „sozialen Netzwerken“ ab. Ein eingeführtes „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) verpflichtet nun Anbieter wie Google, Facebook oder Twitter dazu, „offensichtlich strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden zu löschen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen empfindliche Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Durch zahlreiche Gesinnungsgesetze in der BRD und eine derart vage Formulierung des NetzDG werden Onlinedienste dazu genötigt, im Zweifelsfall mehr als nötig und damit eben auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Das NetzDG ist nur eine von vielen Initiativen, welche unter dem Vorwand ins Leben gerufen wurden, „Hasspostings“ und „Fake-News“ im Netz bekämpfen zu wollen. Der berechtigte Unmut mündiger Bürger wird hierbei als „Hass“ empfunden, und „Fake-News“ sind oftmals unbequeme Wahrheiten, die unter den Tisch gekehrt werden sollen. Die Partei DER III. WEG setzt sich für die Meinungsfreiheit auch im Internet ein und fordert die Abschaffung des NetzDG sowie anderer gleichartiger Gesetze und Beschlüsse.
Freiheit für die kulturschöpferische Leistung!
Die Gewissens- und Religionsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Selbstbestimmung des Volkes sind die wichtigsten Grundsäulen einer Staatsordnung. Die Freiheit des Einzelnen reicht so weit, wie die des Nächsten nicht gefährdet wird. Nur in einer Ordnung, die dies gewährleistet, kann jeder Einzelne mit seiner kulturschöpferischen Leistung seinen Beitrag zum Ganzen leisten.