Nach einem Bericht des Ö1 wird der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilte Freiheitskämpfer Gottfried Küssel Ende nächster Woche aus der Gesinnungshaft aus der Justizanstalt Wiener Neustadt entlassen. Laut seinem Anwalt Michael Dohr war Küssel seit Anfang 2017 Freigänger. Gottfried Küssel wurde 2013 wegen der angeblichen Beteiligung an der Weltnetzseite alpen-donau.info zu sieben Jahre und neun Monate Haft verurteilt (Erstinstanzlich sogar neun Jahre Haft). Sämtliche Anträge auf vorzeitige Haftentlassung wurden allesamt abgelehnt.
Bekanntlich betreibt nicht nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch ihr Pendant aus der Bundesrepublik Österreich, einen unglaublichen Aufwand, um nationalgesinnte Deutsche immer wieder durch Gesinnungsprozesse hinter Gitter zu bringen oder sie mit drakonischen Geld- und Bewährungsstrafen zumindest nachhaltig mundtot zu machen.
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