Thüringen: CDU will eigenes Versammlungsgesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit einführen

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Mit einem eigenen Thüringer Versammlungsgesetz will die CDU nationalistische Konzerte, welche unter dem Schutz des Versammlungsrechts als politische Veranstaltungen angemeldet werden, verhindern. Gleichzeitig sollen mit dem Gesetzentwurf bestimmte Tage und das Umfeld von sogenannten Erinnerungsorten für Versammlungen grundlegend gesperrt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es offenkundig, die „Beschränkungsmöglichkeiten gegenüber rechtsextremistischen Versammlungen“  und somit die Meinungsfreiheit nationalgesinnter Deutscher weiter einzuschränken. „Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Mantel von Grundrechten mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen“, sagte CDU-Fraktionschef Mike Mohring gegenüber der „Thüringer Allgemeine“. Seit 2006 ist das Versammlungsrecht auch Ländersache und fünf Bundesländer haben schon eigene Regelungen eingeführt.
An folgenden Tagen sollen nach dem Willen der CDU öffentliche Versammlungen für Nationalisten in Thüringen nicht mehr möglich sein:

⦁ 27. Januar (Holocaust-Gedenktag)
⦁ 11. April (Befreiung des KZ Buchenwald 1945)
⦁ 20. April (Geburtstag Adolf Hitlers)
⦁ 8. Mai (Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa 1945)
⦁ 17. Juni (DDR-Volksaufstand 1953)
⦁ 20. Juli (Attentat auf Hitler 1944)
⦁ 9. November (Novemberrevolution 1918, Reichskristallnacht 1938, Maueröffnung 1989)

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