Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent der Asylanten, welche keine Identitätspapiere vorlegen konnten oder wollten. Liegen keine Ausweisdokumente vor, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers, der natürlich die Angaben so machen wird, daß diese eine hohe Anerkennungschance mit sich bringen. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.