Unsere Partei „Der III. Weg“ konnte in einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Kassel sieben von neun angegriffenen Auflagen gegen unseren zentralen Gedenktag für die Opfer des alliierten Bombenterrors am kommenden Sonnabend, den 16. Februar, kippen. In gewohnter Manier versuchte die Stadt Fulda unsere Versammlung mit allerlei phantasievollen Auflagen zu behindern. Die juristischen Fachkräfte blieben hierbei jedoch ähnlich erfolglos wie im Jahre 2017. So wurde u.a. das Nutzungsverbot für den Platz unserer Auftaktkundgebung, welches mit dessen historischer Benennung begründet war, gekippt. Das ehrenhafte Gedenken an die Toten unsres Volkes startet somit wie geplant „Unterm Heilig Kreuz“. Auch ein Verbot von Fackeln erwies sich vor Gericht als ein kurzweiliges Strohfeuer, welches aus den Federn „wehrhafter Demokraten“ hervorging.
Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen auf unserer Netzseite.
Die Elite versucht freie Meinung die contraire zu ihrer ist immer wieder zu gängeln. Ist noch ein langer und harter Weg bis zum Ziel.