Über den am Hersbrucker Amtsgericht tätigen Richter, André Gläßl, berichteten wir erst kürzlich. Anlass war die Einstellung eines Verfahrens wegen eines brutalen Angriffes auf eine Frau und weiterer Delikte. Auf der Anklagebank saß damals ein der Straftaten überführter Asylant. Während die Gewaltorgie des Ausländers folgenlos für den Angeklagten blieb, schlug Richter Gläßl vor kurzem mit der vollen Härte des Gesetzes zu, gegen einen Deutschen, der „Nazi-Bildchen“ in einer WhatsApp-Gruppe verschickt hatte. Hier gab es nicht wie im Fall des vorbestraften frauenschlagenden Asylanten einen richterlichen Rat, sondern eine drakonische Geldstrafe.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – 2 Jahre auf Bewährung
Der Richter André Gläßl ist für seine milden Urteile bekannt. Zu den Nutznießern zählten bis dato sowohl Pädophile als auch kriminelle Ausländer. So saß Anfang 2013 ein erwachsener Mann wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht. Der Gesetzgeber sieht für derartige Vergehen eine Mindeststrafe von 2 Jahren Gefängnis vor. Diese Strafe verhängte Gläßl auch, setzte sie jedoch vollständig zur Bewährung aus, sodass der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen konnte. (vgl. https://n-land.de/news/hersbruck/mann-35-verliebt-in-maedchen-13-mildes-urteil)
Verbreitung von Kinderpornografie in 36 Fällen – 2 Jahre auf Bewährung
Fünf Jahre später musste sich ein 43-Jähriger verantworten, der in 36 Fällen Bilder im Internet verbreitet hatte, die Kinder in pornografischen Szenen zeigten – teilweise Fotos, auf denen schwerer sexueller Missbrauch zu sehen war. Auch dieser Fall wurde mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe zu den Akten gelegt. (vgl. http://www.nordbayern.de/region/hersbruck/kinderpornos-verbreitet-mann-aus-nurnberger-umland-verurteilt-1.7994806 ).
Besitz von 80.000 Bildern und 3.000 Videos Kinderpornografie – 6 Monate auf Bewährung
Im Jahre 2010 durfte ein 36-Jähriger, der knapp 80.000 Bilder und über 3.000 Videos mit kinderpornografischem Material vorrätig hielt, das Gericht mit lediglich 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.000 Euro verlassen. Richter Gläßl meinte, der Angeklagte, der beteuerte, er hätte sich die ekelhaften Dateien nur „aus Neugier“ besorgt, hätte seine Lektion dadurch gelehrt.
Hitler-Gruß-Zeiger bewusstlos geschlagen – Freispruch
Einen Freispruch erhielt im Jahre 2014 im Übrigen auch ein Angeklagter, der eine andere Person, die den Hitlergruß gezeigt haben soll, zusammengeschlagen hat. Das Verfahren gegen den Hitler-Gruß-Zeiger wurde auch eingestellt, allerdings gegen eine Geldauflage von 650 Euro (Siehe: https://n-land.de/news/hersbruck/bdquomuessen-sie-mal-zum-ohrenarztldquo ).
Asylant verprügelt Angestellte und verwüstet Spielcasino – Einstellung mit richterlicher Verwarnung
Zuletzt erregte der, seit dem Jahre 2006 am Amtsgericht in Hersbruck praktizierende Richter, dann erneut mit einem äußerst milden Urteil das öffentliche Interesse. Ein Asylant, der bereits wegen mehrerer Straftaten auffällig geworden war, randalierte in einer Spielothek und verprügelte auf brutalste Art und Weise eine Angestellte, auf die er noch eintrat, als diese bereits am Boden lag. Nachdem der Asylforderer auf der Anklagebank den Gewaltausbruch mit erhöhtem Alkoholkonsum rechtfertigte und versicherte, künftig keinen Alkohol mehr zu trinken, stellte André Gläßl das Verfahren als Vorsitzender Richter ein und warnte den Angeklagten lediglich vor übermäßigem Alkoholgenuss (wir berichteten: Franken: Gewaltorgie durch Asylant bleibt wieder straffrei).
Satire-Bild mit Hakenkreuz in WhatsApp-Gruppe gestellt – 2250 Euro Geldstrafe
Dass am Amtsgericht Hersbruck unter Gläßl’s Regie nicht immer milde Urteile gefällt werden, wurde nun deutlich. Verhandelt wurde gegen einen jungen Mann wegen den Gesinnungsparagrafen § 130 StGB Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Das Verfahren kam zur Anklage, weil der Angeklagte Anfang des Jahres 2017 drei Bilder in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe unter Kollegen versendet hatte. Ein Satire-Bild, das einen Vogel mit zwei Hakenkreuzen als Füße zeigte, soll dabei obigen Straftatbestand erfüllt haben. Angezeigt hatte ihn ein ehemaliger Arbeitskollege mit türkischen Wurzeln. Dieser wurde als Unruhestifter im Unternehmen gekündigt und suchte wohl seine Genugtuung in einem persönlichen Rachefeldzug gegen insgesamt fünf ehemalige Kollegen, die er allesamt wegen vermeintlich rassistischer Bilder und Kommentare angezeigt hatte. Während andere, ähnlich gelagerte Verfahren teilweise eingestellt wurden, wollte Gläßl hier wohl ein Exempel statuieren. Während Tucholskys Ausspruch „Was darf Satire? Alles.“ nur allzu gerne bei systemkonformen Spaßvögeln genutzt wird, war der Spaß bei besagtem Vogelbild vorbei. Für das Teilen dieses Satire-Bildes in der geschlossenen WhatsApp-Gruppe setzte es von Richter Gläßl eine drakonische Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze á 25 Euro).
Totenkopfanstecker (angeblich ähnlich dem sog. SS-Totenkopf) unter der Jacke getragen – 600 Euro
Auch in der Vergangenheit war Gläßl schon durch unverhältnismäßige Härte wegen vergleichsweise lächerlichen Verstößen gegen die Gesinnungsparagrafen aufgefallen. Ein junger Mofafahrer musste beispielsweise 600 Euro löhnen, weil er einen Anstecker mit Totenkopf und Knochen trug, der einem SS-Totenkopf ähnlich gesehen haben soll. Der Anstecker war im Übrigen ein Geschenk eines kroatischen Freundes des jungen Mannes.
Symptomatisch für die Rechtsprechung in der BRD
Der Richter André Gläßl ist symptomatisch für die Rechtsprechung in der BRD. Während ein harmloser Scherz zu heftigen Verurteilungen führen kann, wenn dieser nur ansatzweise mit rechtem Gedankengut in Verbindung gebracht werden kann, werden bei prügelnden Ausländern oder pädophilen Verbrechern gerne mal ein oder falls nötig auch beide Augen zugedrückt.
Unsere Partei fordert deshalb, dass auch die Justiz wieder den Interessen des deutschen Volkes zu dienen hat. Während die Verurteilung von Meinungsdelikten und Gedankenverbrechen konsequent abzulehnen ist, müssen wirkliche Straftäter die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!
Die Justiz des Systems ist so angelegt, das die Urteile immer gegen Deutsche gerichtet sind und die Asylschwindler jeglicher Art regelrecht für ihre Taten belohnen. Wenn eins unserer Goldstücke Hand an einer deutschen Frau oder Mädchen anlegt, dann gibt es sozusagen ein „Dudu“ und wenn zum Beispiel ein junger Deutscher sich aktiv für sein Vaterland einsetzt, dann wird sogar Sippenhaftung angewandt, indem seine Mutter enteignet und medienwirksam aus ihrem Haus gejagt wird. Es gibt noch viele weitere Beispiele, die zeigen, wie verkommen und menschenfeindlich das derzeit herrschende System in Wirklichkeit ist. Hoffentlich werden viele Deutsche aufwachen und bei den anstehenden Wahlen deutsch wählen, damit die systemtreuen Blockflöten endlich einmal Kontrolle und Druck erfahren, bis in mittelfristiger Zukunft das ganze Pack zum Teufel gejagt wird.