Artikel 13 – Bürgerrechte gegen Kapital

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Nach langen Protesten ist es so weit, die EU hat ihre extrem umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen und für so manchen unter 30 klingt die Idee eines Dexit, trotz des Dramas um den Brexit, plötzlich gar nicht mehr so schlecht, wie noch vor einigen Wochen.
Was steckt aber hinter dieser Urheberrechtsreform, dass sie für so viel Aufruhr sorgt?

Die beiden umstrittensten Punkte der Reform sind die Artikel 11 und 13. Ersterer ist auch unter dem Namen „Linksteuer“ bekannt und soll verhindern, dass Inhalte im Netz ohne die Zustimmung des Urhebers geteilt werden können. Die Hauptstoßrichtung dürfte dabei Google sein, welches bei den Treffern seiner Suchmaschine immer gleich noch einen kurzen Ausschnitt des Textes der Webseite mitliefert und um genau diesen Text geht es. In Zukunft sollen Google und Co. für das Bereitstellen solcher Textausschnitte eine Abgabe an die Urheber entrichten.

In der Vergangenheit gab es schon auf nationaler Ebene ähnliche Versuche, Derartiges einzuführen, doch bis jetzt konnte Google seine Marktmacht immer nutzen, dies zu verhindern, indem es beispielsweise sagte, dass es all jene, die Geld von Google verlangen würden, eben nicht mehr über die Suchmaschine zu finden seien. Da insbesondere der Onlinejournalismus aber auf die durch Google zu ihm geführten Besucher angewiesen ist, scheiterten sie jedoch alle. Man könnte auch sagen, Google verbreitet im Gegenzug für eine paar Worte kostenlose Werbung für deren Seiten. Was einer allein nicht schafft, schafft man vielleicht aber zusammen sagte sich wohl die EU und versucht es daher nun mit einer gesamteuropäischen Lösung, die, da sie einen größeren Markt umfasst, mehr Druck aufbauen kann.

Es sei an dieser Stelle nebenbei erwähnt, dass man hier, in diesen Streitigkeiten, die ersten zarten Anzeichen sehen kann, wie internationale Unternehmen, Staaten indirekt ihren Willen aufzwingen könnten, deren Gesetzgebung beeinflussen und somit deren Souveränität untergraben, und zwar nicht weil sie über eine Privatarmee verfügten, sondern weil ihr Produkt so wichtig ist, dass niemand darauf verzichten kann. Wer in diesem Kräftemessen als der Stärkere hervorgeht, wird sich noch zeigen, aber dass es einen ganzen Staatenbund benötigt, um einem einzigen Unternehmen die Stirn zu bieten, zeigt deutlich, wie sehr sich die Macht bereits zugunsten dieser verschoben hat.

Das Hauptaugenmerk lag von Anfang an aber nicht auf Artikel 11, sondern auf Artikel 13, welcher vorsieht, dass Plattformen wie YouTube oder Facebook für Urheberrechtsverstöße, die Nutzer auf ihren Seiten begehen, indem diese beispielsweise Musik hochladen, direkt haftbar sind. Bisher war es so, dass, wenn ein Urheber einen Plattformbetreiber auf einen Urheberrechtsverstoß hinwies, dieser das geschützte Material löschen und sicherstellen musste, dass es nicht noch einmal hochgeladen werden konnte. Letzteres fand in der Praxis jedoch eher selten bis nie Anwendung, da es nur schwer möglich ist, die Fülle an Daten auf Verstöße zu untersuchen, die jeden Tag auf Seiten wie YouTube eingestellt werden. Mit der Gesetzesänderung wurde dies jedoch nun so verschärft, dass man um eine solche Untersuchung praktisch nicht umhinkommt, weshalb, auch wenn es das Gesetz nicht vorschreibt, der Begriff „Uploadfilter“ zum Synonym für Artikel 13 wurde.

Mit „Uploadfilter“ ist gemeint, dass Seiten, die es Nutzern erlauben, eigene Inhalte auf ihnen online zu stellen, alle diese Inhalte, durch ein automatisches System, wie eine künstliche Intelligenz, auf Urheberrechtsverstöße durchsuchen lassen und nur das erlauben, was durch diese als unbedenklich eingestuft wird. Die Kritik an Artikel 13 richtet sich primär gegen den Einsatz dieser Filter, die man indirekt den Plattformbetreibern aufzwingt. Die Gegner befürchtet, dass, um auf der sicheren Seite zu sein, diese Algorithmen so entworfen werden, dass sie alles, was auch nur das Potenzial einer Urheberrechtsverletzung in sich birgt, löschen werden und damit eben auch Material, das selbst unter Artikel 13 noch erlaubt wäre, wie Satire oder Kommentare, die nur Ausschnitte aus geschütztem Material enthalten.

Zudem ist es so, dass der technische Stand der KI es dieser noch nicht erlaubt, die für eine solche Unterscheidung nötigen Nuancen sicher zu erkennen. Ohnehin streiten sich selbst Juristen in Gerichten praktisch täglich darüber, was nun nach dem Urheberrecht erlaubt sei oder nicht, was bei einem so „weichen“ Thema auch gar nicht anders sein könnte. Von einer Maschine zu erwarten, dass sie dies könne, ist utopisch und ähnliche Filter, die bereits im Einsatz sind, beispielsweise bei der Monetarisierung von YouTube Videos, haben bis jetzt gründlich bewiesen, wie inadäquat KIs für solche Aufgaben sind.

Was in der Debatte um die Uploadfilter noch völlig unbeachtet blieb, ist, dass hiermit die EU effektiv Menschen der Kontrolle von Maschinen unterwirft, von denen auch noch jeder weiß, dass sie fehlerhaft arbeiten. Zwar sprechen die KIs noch keine Urteile aus, doch am Ende entscheiden sie über das, was ein Mensch tun kann oder auch nicht, ohne dass dieser viel dagegen unternehmen könnte. Der Anfang einer Diktatur, die in Gewissenlosigkeit kaum zu überbieten ist, weil kein Mensch in ihr mehr die ausführende Kraft ist. Ganz so weit mag es noch nicht sein, aber Artikel 13 ist ein unheilvoller Schritt in diese Richtung.

Ob man sich dessen in Brüssel nun bewusst ist oder nicht, so zeigt die Urheberrechtsreform doch ganz deutlich, auf welcher Seite die EU im Interessenkonflikt zwischen der Unterhaltungsindustrie und ihren Bürgern steht. Denn genau darum geht es in dieser Reform. Bürgerrechte gegen Kapital. Dabei wollen wir ganz klar sagen, dass auch Urheber, seien es nun Unternehmen oder freischaffende Künstler, ein berechtigtes Interesse daran haben, für ihre Leistung gerecht entlohnt zu werden.

Wer sich Kultur und Kunst wünscht, die über das Amateurhafte hinausgeht, muss es auch Menschen ermöglichen, sich voll und ganz diesen Dingen zu widmen. In Anbetracht des Erfolges von Diensten wie Patreon, die es Kulturschaffenden erlaubten, direkt von ihrer Zielgruppe unterstützt zu werden, sieht man sehr wohl, dass Menschen bereit sind, für Kultur zu zahlen. Es ist auch nicht so, dass Urheber durch Seiten wie YouTube nur geschädigt werden würden, wie die Zahl der Plattenstudios zeigt, die einzelne Lieder oder gar ganze Alben auf ihren eigenen Kanälen veröffentlichen. Wie bereits erwähnt, diese Plattformen bieten auch eine Form der Werbung, die im Gegensatz zu traditioneller Werbung praktisch nichts kostet.
Den Interessen der Urheber stehen die Interessen der Konsumenten entgegen, denn Kultur ist mehr als Konsum und genau das ist hier vielleicht der Knackpunkt. Die Nachkriegsordnung des Westens war davon geprägt, dass die Kultur des Mainstreams fest in den Händen großer kapitalistisch orientierter Unternehmen lag.

Die Masse, die ohnehin von allen Strängen ihrer kulturellen Tradition abgeschnitten war, fraß nur das, was man ihr von oben vorwarf und wer selbst kulturell tätig werden und davon leben wollte, der musste sich zur Hure der Unterhaltungsindustrie machen.
Das Internet hat dies geändert, und auch wenn in seiner Anfangszeit noch das Meiste von eher fragwürdiger Qualität war, kann sich so manches heute mit den ganz Großen der Branche messen und überflügelt diese nicht selten, weil es, nicht gebunden an die Anforderungen des Massenmarktes, freier, authentischer und weniger beliebig ist.

Diese Befreiung oder „Demokratisierung“ der Kultur durch das Netz mag viele Gründe haben, doch der relativ freie Zugang zu Kulturgütern und die geringe Hürde selbst tätig zu werden, hat in jedem Fall mit zu dieser Entwicklung beigetragen. Kulturelles Schaffen lebt vom Zugang zu Kultur und vom freien Austausch dieser. Nicht umsonst bildeten sich in der Vergangenheit immer Kulturmetropolen wie Paris oder Weimar heraus, in denen die Besten ihrer Zeit sich gegenseitig beflügelten.

Ohne sich hier in Verschwörungstheorien versteigern zu wollen, wird man in den Chefetagen von Disney, Warner Brothers und Co. aber wohl kaum Tränen vergießen, wenn dieser unregulierte Kulturbetrieb, an dem sie nicht verdienen können, beschnitten wird. Genau so dürfte es den Parlamentariern in Brüssel auch mehr als nur eine kleine Freude gewesen sein, der nonkonformen, dem politischen Zeitgeist entgegenlaufenden Netzkultur, einen Dämpfer zu versetzen. Und auch wenn die Vorwürfe der Zensur nicht ganz unbegründet sein mögen, liegt die Hauptintention zweifelsfrei doch darauf, das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern.

Wie wir bereits sagten, ist dieser Wunsch berechtigt, doch wäre es bei einem so schwierigen Thema erst einmal angebracht gewesen, bevor man sich in wilden Aktionismus stürzt, überhaupt festzustellen, wie hoch der Schaden eigentlich ist, um den es geht. Genau das hat die EU selbstverständlich nicht getan, doch da offensichtlich die Unterhaltungsindustrie nicht vor dem Aus steht, kann man bezweifeln, dass dieser so hoch sein wird, dass derart drastische Eingriffe in die Freiheiten der Allgemeinheit gerechtfertigt seien. Denn genau das ist Artikel 13: Mit Kanonen auf Spatzen schießen, und zwar auch noch auf die falschen, denn die echten Filesharingplattformen, die irgendwo in Afrika, Russland oder dem Darknet stehen, werden sich einen Teufel um all dies scheren.

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