Verschiedene Juristen äußerten aber im Bezug auf die erzwungene Herausgabe von Passwörtern Bedenken:
„…. Die Behörden sollen mit den übernommenen Konten offenbar in die Lage versetzt werden, Informationen über verdächtige Kontakte oder Zeugen zu erhalten – notfalls durch aktive Täuschung unter dem Namen des Verdächtigen. Strafverteidiger Udo Vetter hält das für einen „krassen Systembruch und eine der weitestgehenden Aufweichungsversuche der Bürgerrechte überhaupt.“ Er sagt: „Es könnte also künftig dazu kommen, dass jemand wegen der schlichten Weigerung, ein Passwort herauszugeben, in Haft genommen wird.“ Auch Zeugen könnten bislang die Herausgabe verweigern, wenn sie befürchteten, sich dadurch verdächtig zu machen. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, hält die Passage für „verfassungsrechtlich höchst problematisch“, weil sie den Grundsatz gegen Selbstbelastung schwächen würde. …“ (1)
Zur Realisierung dieser Vorschläge soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik massiv ausgebaut werden. Diese soll zukünftig IT-Produkte auf ihre Sicherheit prüfen und bewerten. Zusätzlich soll das BSI im Kampf gegen Botnetze das Internet nach infizierten Geräten durchsuchen und die Betreiber zur Bereinigung zwingen dürfen. Zur Analyse von Schadprogrammen sollen „Honeypots2 geschaffen werden. (1)
Vorgeblich als Reaktion auf einen Fall der Verbreitung privater Daten von Politikern und Prominenten, soll den Behörden weiter ermöglicht werden, Telekommunikationsanbieter zur Löschung oder Sperrung von Inhalten zu zwingen(2). Wie das aussehen könnte, zeigt die Reaktion auf die Verbreitung der Aufnahme von Brenton Tarrants Angriff auf Moslems in einer Moschee in Christchurch. Die größten Internetprovider Neuseelands blockierten Netzseiten, welche die Aufnahme des Geschehens zeigten.(3)
Diese Pläne stehen auch im zeitlichen Zusammenhang mit folgenden Ereignissen: Erst kürzlich richtete das BKA eine Meldestelle für strafbare Inhalte im Netz ein. Diese fordert Unternehmen dann zur Löschung auf. Dies ist die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Kommission fordert zusätzlich Uploadfilter für terroristische Inhalte(4). In der BRÖ soll ein sog. Digitales Vermummungsverbot eingeführt werden, welches Seitenbetreiber zwingen soll, den Strafverfolgungsbehörden die Identifikation von Nutzern zu ermöglichen(5). Auf dem 22. Europäischen Polizeikongresses in Berlin forderte ein Staatssekretär von Seehofers Innenministerium ein Verbot des TOR-Netzwerks(6). Im Vereinigten Königreich kann das bloße Anklicken „terroristischer Propaganda“ nun bis zu 15 Jahren Haft führen(7). Terroristische Propaganda umfasst dabei vermutlich auch die Äußerungen der verbotenen „Terrororganisation“ National Action.
Im Vereinigten Königreich ist man bei der Unterdrückung der Wahrheit bereits zwei Schritte voraus:
Beispielsweise führte die Nennung des richtigen Pronomens eines Mannes, der sich als Frau ausgibt, zur kurzfristigen Inhaftierung der äußernden Frau(8). Das zeigt uns, wo die Reise in der europäisch geprägten Welt hingehen soll. Wer offensichtliche Wahrheiten, die der dystopischen Agenda des Kulturmarxismus widersprechen, wie jene, dass Männer, die sich den Penis abschneiden, keine Frauen sind, benennt, wird zum Verbrecher.
Die maßgeblichen Akteure der westlichen Plutokratien arbeiten dafür auch weiter an der Abschaffung des freien Informationsflusses im Netz. Terroristische Bedrohungen und Falschnachrichten dienen dabei als vorgeschobenes Motiv, um ein Mindestmaß an Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten.
Das Gesamtbild derartiger Pläne, Maßnahmen und die Äußerungen einiger Akteure zeigen, dass das wahre Ziel nicht die Kriminalitätsbekämpfung sowie die Abwehr von Falschnachrichten ist, sondern der Aufbau eines orwell’schen Überwachungsstaates mit ungestörter Meinungslenkung im Sinne der kulturmarxistischen Doktrin.
(2) https://www.sueddeutsche.de/digital/it-sicherheit-seehofer-gesetz-darknet-passwort-1.4397207
(4) https://netzpolitik.org/2019/bka-startet-nationale-meldestelle-fuer-internetinhalte/