Eine besonders abscheuliche Tat hat sich in Dessau-Roßlau zum diesjährigen Pfingstsonntag zugetragen. Ein 27-jähriger Immigrant aus dem afrikanischer Niger hat sich schwerstens an einem 9-jährigen deutschen Mädchen vergangen und wurde kurz darauf von Zeugen gestellt und der Polizei übergeben. Seitdem gilt das Mädchen als schwer traumatisiert und wird vermutlich für den Rest ihres Lebens bleibende seelische Narben davonzutragen haben. Vorige Woche wurde der Fall vor dem Landgericht in Dessau verhandelt und endete nach einem Geständnis des Angeklagten mit einer Haftstrafe von gerade einmal fünfeinhalb Jahren, trotz einer Tateinheit mit weiteren Delikten von schwerer Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlichem unerlaubten Führen verbotener Waffen.
Der Fall hatte schon in den vergangenen Monaten für eine große Empörung in der Bevölkerung gesorgt und viele Menschen zu Protesten und Demonstrationen auf die Straße gebracht. Umso mehr Unverständnis und Wut wird dieses lächerliche Urteil wohl auch in nächster Zeit bei allen Deutschen hervorrufen, die noch ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden in der Brust verspüren. Während in der BRD politische Dissidenten wie Horst Mahler wegen bloßer Meinungsäußerungen über 10 Jahre lang in Haft gehalten werden, müssen kriminelle Ausländer, die das Leben eines unserer Kinder zerstört haben, nur knapp der Hälfte jener Zeit in Haft und werden nach Verbüßung der Strafe wieder in die Reihen unserer Gesellschaft entlassen.
Diesem Wahnsinn stellt sich unsere Partei „Der III. Weg“ mit aller Vehemenz entgegen. Zum einen ist bei Vergewaltigungstaten eine Zwangskastration des Täters zu überlegen, um Wiederholungsfälle zu verhindern, sowie für schwere Missbrauchsfälle von Kindern, wie im vorliegenden Fall, die Todesstrafe zumindestens als Strafoption wieder einzuführen. Zum anderen haben kriminelle Ausländer nach einer etwaigen Haftentlassung jegliches Aufenthaltsrecht auf deutschem Boden verwirkt und sind unverzüglich in ihre Herkunftsländer ohne Chance auf ein erneutes Aufenthaltsrecht abzuschieben.
jo, und bei „guter Führung“ ist der „geduldete Asylbewerber“ samt Therapie nach 3 Jahren wieder draußen. Angeblich war die Tat 7 Tage vor Ablauf der Duldungsfrist. Und: „Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden gegen den Tatverdächtigen in der Vergangenheit schon mehrere Ermittlungsverfahren geführt, allerdings sei keines davon vor Gericht gelandet“. Alles unfassbar.
Das kleine Mädchen ist nicht „nur“ geschändet worden, sondern wurde auch blutsmäßig ermordet. Wer sich mit dem Thema Rasse und Reinhaltung des Blutes zur Erhaltung unserer Art befasst, der wird sicherlich verstehen, warum ich in diesem Thema einen sehr extremen Standpunkt vertrete.