Wie verschiedenste Systemmedien verkündeten, soll der Rundfunkbeitrag angehoben werden. Ein vorläufiger Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sieht vor, dass die Zwangsabgabe von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen soll. Eine abschließende Empfehlung dieser Kommission wird für Anfang 2020 erwartet.
Schon seit Jahren ist die GEZ unter der deutschen Bevölkerung sehr umstritten, welche die verpflichtende Abgabe stark anprangert. Nicht zuletzt, da die Abgabe selbst bei fehlender Benutzung dieser Sender verpflichtend ist, sondern auch weil die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF die Meinung der Gesellschaft bewusst lenken und so dem deutschen Volk leider schon der ein oder andere Floh ins Ohr gesetzt wird.
So ist es auch kein Wunder, dass der linke Haufen namens Deutscher Journalisten Verband (DJV) die Anhebung als viel zu niedrig einstuft. Laut den Aussagen dieser BRD-treuen Gefolgschaft müsse die Steigerung deutlich über der von der KEF geplanten Erhöhung um 86 Cent pro Haushalt liegen. Dem Vorsitzenden des DJV zufolge arbeiteten die Sender wie auch die Redaktionen bereits am Limit. Außerdem würde sich ein Einfrieren des Finanzaufkommens auf weitere Jahre negativ auf die Programme auswirken. Und dies trotz der Einnahmen von 8 Milliarden Euro.
Damit werden Abgefertigte Politbonzen bezahlt die keine Verwendung mehr haben. Das wenigste geht dann in die angebliche Freie Berichterstattung.Was viele Deutsche nicht wissen Hollywood wird schon seit langem mit Deutschen Steuergeld finanziert.
Die Gebühren gehen aus einem Vertrag hervor, der auf Kosten Dritter geschlossen wurde. Er ist genauso ungültig wie ein Vertrag, den ich mit einem Kamerden schließe, um meinen Nachbarn zu verpflichten, mir Geld zu überweisen. Weshalb sollte der Nachbar das tun? Doch nur, wenn ich die legislative Gewalt auf ihn ausüben könnte. Aus Gerichtsverhandlungen geht hervor, daß man sich gegen die GEZ durchaus zur Wehr setzen kann; Dies kostet allerdings mehrere Zehntausend Euro, weil man bis rauf zum europäischen Gerichtshof klagen muß.
Der Rundfunkstaatsvertrag geht zu Lasten Dritter und ist somit ungültig. Die BRD täte gut daran, diese Zwangsabgabe endlich als Steuer zu bezeichnen, denn nichts anderes ist sie.