Verbot gekippt – Gedenkmarsch in Bamberg findet statt!
Erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht Bayreuth den stümperhaften Verbotsbescheid der Stadt Bamberg gegen unseren Gedenkmarsch „Ein Licht für Dresden“ am kommenden Sonnabend aufgehoben. Ernsthaft konnte wohl nicht einmal die Stadt Bamberg selbst mit dem Bestand des Verbots gerechnet haben.
Im Wesentlichen lässt sich die Verbotsbegründung der Stadt Bamberg folgendermaßen zusammenfassen:
Aufgrund des Kommunalwahlkampfes finden am Vormittag in der Innenstadt Informationsstände statt. Diese sind jedoch bereits mehrere Stunden vor dem Beginn der Demonstration „Ein Licht für Dresden“ beendet. Zudem seien zwei Gegenveranstaltungen angezeigt. Eine davon werde, so die Darstellung der Stadt Bamberg in sozialen Netzwerken, von der Stadt Bamberg selbst veranstaltet. Es sei davon auszugehen, dass von diesen beiden Gegenversammlungen „auch Stör- und Blockadeaktionen beabsichtigt sind“.
Die Kosten der Profilierungssucht des Oberbürgermeisters tragen nun die Bamberger Bürger. Ein solches Agieren kann man sicherlich als kriminell bezeichnen.
Ein ausführlicher Bericht folgt noch heute.
