Laut der UNESCO-Liste steht das Schützenwesen in Deutschland für ein immaterielles Kulturgut. Dem Schießsport in Deutschland frönen ca. 1,3 Millionen Menschen. Klar ist, dass die Sportschützen und Jäger sich schnell diffamiert sehen werden, sollte es zu weiteren Verschärfungen im Waffenrecht kommen, wie es derzeit von der Politik nach dem Hanauer „Anschlag“ gefordert wird. So wurde erst vor Kurzem in Konsequenz des Vorfalls zu Halle am 19. Februar 2020 die dritte Waffenrechtsänderung durchgewunken. Diese Änderung umfasst weitere erhebliche Auflagen und entscheidende Klauseln, die u.a. bei jedem neuen Waffenerwerb den Verfassungsschutz mit ins Boot holen und eine Anfrage über den jeweiligen Schützen einholen.
Ist der Schütze in den vergangenen fünf Jahren als Mitglied oder Unterstützer einer „verfassungsfeindlichen“ Organisation aufgefallen, gilt dieser als „ungeeignet“, eine Waffe zu führen bzw. eine Waffenbesitzkarte (WBK) ausgehändigt zu bekommen. Zusätzlich geplant war u.a., dass jede Waffe mindestens einmal im Monat zu schießen sei und wenn dem nicht nachgekommen werden könnte (warum auch immer), diese abgegeben werden müssten. Man wollte bei Personen mit größeren Beständen wohl darauf abzielen, dass diese, sofern sie der Forderung aus zeitlichen Gründen nicht nachgehen können, gezwungen wären, ihre Bestände zu veräußern/abzugeben, um gesetzlich weiter „geeignet“ zu sein. Auf zu großen Druck hin wurde der Punkt bis dato fallengelassen.
Die neuen Forderungen und Widersprüche der Politik
Nach Hanau fordern die Grünen nun u.a., dass Waffen und Munition nur noch bei den Schützenvereinen gelagert werden dürfen, was den jeweiligen Schützen und Jägern bis dato unter sowieso schon strengen Auflagen auch zu Hause gestattet war. Hier tun sich viele Fragen auf, wie sich dies auch in die Praxis umsetzen ließe bzgl. Kapazitäten, Entschädigungszahlungen für schon geleistete Investitionen der Waffenschränke im Privatbesitz, Reinigungsarbeiten an den Waffen, die nicht mehr zu Hause ausgeführt werden können usw.. Des Weiteren werden generelle Tests für Schützen gefordert, um diejenigen schon im Voraus herauszufiltern, die eventuell „psychisch krank“ sind. Wohlgemerkt, alle unter fünfundzwanzig, müssen die Tests eh schon absolvieren.
Es stellen sich mit den aktuellen Forderungen der Politik zwei Gedanken ein:
- Da politisch „nicht geeignete Personen“ keine Waffen nach dem neuen Gesetz vom 19. Februar 2020 mehr bekommen dürfen und somit aus diesem Lager auch nichts mehr zu holen ist und
- Verfassungsfeindlichen Einzelgängern, die sich in politischen Gruppen gar nicht erst engagieren, nicht hinter die Fassade geschaut werden kann, stellt sich somit die Frage:
Wem werden weitere Verschärfungen also nützen? Will man das Volk einfach nur weiter entwaffnen, um mehr Kontrolle über alle Lebensbereiche zu erlangen? Welch andere Schlussfolgerung kann sich hier sonst auftun? Man beachte die subtilen Vorgehensweisen der Politik in einzelnen Fällen. Fangen wir mit Halle an:
Interessant ist an dem Fall Halle, dass danach nach schärferen Waffengesetzen gerufen wurde, die schon längst am 19. Februar 2020 eingeführt wurden, wo, wie beschrieben, der Verfassungsschutz vor der Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis kontaktiert wird. Da der Schütze in Halle ausschließlich selbst gebaute Waffen mit Bauplänen aus dem Internet hatte, stellt sich die Frage, welche schärferen Waffengesetze inklusive der Verfassungsschutzabfrage hätten hier greifen können? Man möchte meinen, dies war ein Vorwand, um die Fesseln noch enger zu ziehen.
Auch im neuen Fall zu Hanau ist mit den Worten des Vorsitzenden des Schützenvereins, Claus Schmidt, in dem der Amokschütze Tobias R. aktiv war, zu sagen: „Er war total unauffällig und ist immer nett und freundlich gewesen. Es gab keine Anzeichen für fremdenfeindliche Ansichten und man konnte sich mit ihm vernünftig unterhalten“. Weiter sagte der Vorsitzende: „Wir versuchen alle Vorgaben zu erfüllen, aber hinter die Stirn schauen könne keiner“. Auch hier stehen die potentiell geforderten Verschärfungen fernab der Realität, wo man schon alles erfüllte. Es wird also gezielt ein Sündenbock gesucht um das Volk weiter zu entwaffnen und, wenn man die Fälle Halle und Hanau einmal genau betrachtet, waren immer Einzelgänger am Werk, die in ihrer eigenen Welt lebten.
Das Ende vom Lied
Das Ganze kann mit einem abschließenden Zitat von dem ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann enden: „Ein Land ist nur so frei wie seine Waffengesetze“. (Ironischerweise muss man sagen, ist Herr Heinemann von der SPD gewesen). Im Umkehrschluss könnte man sagen, die SPD sägt nun an der Freiheit, die sie einst propagierte.
Die Schützenvereine wissen, dass Deutschland eines der strengsten Waffengesetze der Welt hat. Man muss etliche Auflagen erfüllen, um überhaupt eine Waffe zu bekommen. Man muss sowohl einen nachgewiesenen Waffenschrank besitzen, eine Sachkundeprüfung abgelegt haben und für unter 25-Jährige kommt sogar ein psychologischer Test hinzu. Nach allen Regeln der Kunst versucht der Staat, das Volk zu entwaffnen und Frau Merkel ließ nach Halle bei einem Kongress der Schützenbünde ja selbst verlauten: „Meine Herren, Sie wissen, wie ich darüber denke. Ich will kein bewaffnetes Volk haben“.
Diejenigen, die Waffen für Anschläge wollen, die bekommen sie auch. Der Schütze in Halle hat bewiesen, dass keine Waffenscheine/WBKs vonnöten sind, um solche Pläne umzusetzen. Somit lässt sich nur schlussfolgern, dass dem Bürger weiter die Freiheit (mutwillig), unter dem Vorwand der Verhinderung von Amokläufen, entzogen werden soll.
„fordern die Grünen nun u.a., dass Waffen und Munition nur noch bei den Schützenvereinen gelagert werden dürfen“
Dies macht es Dieben einfacher mit einem Schlag an einer Menge von Waffen, zugleich Munition zu kommen, als wenn sie erst in jedes einzelne private, dazu noch bewohntes Haus und dessen getrennte Waffenschänke mit dem erhöhten Risiko des Endecktwerdens aufbrechen müßten.
Die Grünen und ihre Logik – so verheerend wie ihre Politik!
Guter Artikel der zum Nachdenken anregt
Sehr guter Artikel. Danke.