Bei dem Täter handelt es sich um den Ex-Freund des Opfers, der die junge Frau offensichtlich verfolgt und schließlich in dem städtischen Naherholungsgebiet aufgelauert hatte. Mediale Aufmerksamkeit erlangte der Mordausländer, als er vor zwei Jahren in der linken „Taz“-Presse als vermeintliches Musterbeispiel gelungener Integration gefeiert worden ist.
Mörder war „Vorzeigemigrant“
Nach 20 Jahren Aufenthalt in Deutschland und 15 Jahren in Sachsen erlangte der Afghane 2015 die „deutsche Staatsbürgerschaft“, studierte Philosophie und engagierte sich in der „Flüchtlingshilfe“ dafür, noch weitere seiner angeblich „schutzsuchenden“ Rassegenossen in Deutschland dauerhaft anzusiedeln. In aktuellen Berichten der Systempresse wurde das widerliche Verbrechen, bei dem wieder einmal ein deutsches Leben durch multikulturelle Gewalt ausgelöscht wurde, erwartungsgemäß als „Beziehungstat“ heruntergespielt und besonders deutlich darauf hingewiesen, dass der Täter „deutscher“ Staatsbürger sei, woraus sich ableiten lässt, dass diese Tat wieder einmal nicht Einzug in die Statistiken über von Ausländern verübten Straftaten halten wird.
Auch in der lokalen und überregionalen Politik blieb der große Aufschrei der Empörung und die Erkenntnis, dass selbst scheinbar „integrationswillige“ Ausländer mit tief verwurzelten archaischen Charakterzügen eine Gefahr für Leib und Leben unserer Landsleute darstellen, erwartungsgemäß aus. Dabei kann man davon ausgehen, dass im Falle eines von einem Deutschen erschlagenen Ausländers, die Länge der Lichterketten heuchlerischer Gutmenschen und die Appelle dauerbetroffener Altpolitiker, ein „Zeichen gegen Rechts“ zu setzen, wieder einmal keine Grenzen gekannt hätten.
Ihr hattet vor wenigen Wochen über das Schandurteil gegen einen Asylforderer aus Dessau berichtet; zwei Jahre auf Bewährung für einen „Mord aus Wut“. Es war unfassbar für mich, mir fehlen bis heute die Worte. Welches Urteil hat dieser „Pseudodeutsche“ wohl zu erwarten: Er war bestimmt auch zornig, vermindert schuldfähig (vermutlich hatte er die Bierflasche vorher leergetrunken) und hat eine ausgezeichnete Sozialprognose. Kommt es da überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung?
Das Opfer war seine Ex, was die Tat nicht rechtfertigt. Wie heißt es in einem Lied einer von mir sehr geschätzten nationalen Musikgruppe: „Mit dem Fremdling lass das Tändeln“. Man möcht es den jungen Mädchen, die sich tagtäglich in diese Gefahr begeben, einfach nur ins Gesicht schreien. Arme Eltern…
Mich wundert in der BRD nix mehr aber schade das man diese alten Wahlplakate nicht mehr kaufen kann
„Bei dem Täter handelt es sich um den Ex-Freund des Opfers,…“
Opfer? Selbst schuld!
Wer sich mit Hunden schlafen legt, darf sich nicht ueber die Laeuse wundern.
Genau.
das war kein Mord, das war Suizid.