15-jähriger Haupttäter beging bereits 130 Straftaten!
Alle drei Täter waren bereits mehrfach straffällig geworden, dabei haben Gewalttaten immer einer Rolle gespielt. Der syrische Haupttäter Mohammad D. allein kommt bereits auf 130 Delikte, welche aktenkundig sind! Darunter sind fünf Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel in mindestens 6 Fällen, räuberische Erpressung und Hausfriedensbruch in 89 Fällen.
Die Akte des Haupttäters muss bereits mehrere Schränke bei den systemtreuen Beamten der Polizei füllen, aber wurde er bestraft und ausgewiesen? Nein!
Mohammad D. saß nicht einmal ein Jahr in Untersuchungshaft, danach wurde er vom Amtsgericht Gera zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bei der Fülle an schweren Straftaten ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht aller Opfer und eine Kampfansage an das deutsche Volk. Damit aber nicht genug. Das Landgericht Gera hebt das Urteil schließlich auf, da der Täter laut Pass noch keine 14 Jahre alt gewesen sein soll, als er all diese Straftaten begangen hat. Ein Versagen auf allen Ebenen.
Der Messerangriff von Gera und seine Verfolgung
Die Tat
In der Nacht vom 09.02.2020 auf den 10.02.2020 ereignet sich in Gera eine Gewalttat sondergleichen. Die ostthüringische Stadt ist schon seit Jahrzehnten bekannt für ihre Abwärtsspirale. Aus dem Frust entsteht häufig Gewalt, die sich genauso häufig auch entlädt, aber das was im Februar 2020 geschah, stellt einen Sonderfall dar.
Drei junge deutsche Erwachsene, eine Frau (24 Jahre alt), ihr Partner (28 Jahre alt) und ein Freund des Paares (34 Jahre alt) durchschreiten das Zentrum von Gera. Alle drei stehen mitten im Leben, eine Studentin, ein Ingenieur und ein Dozent. Sie laufen nachts eine wenig belebte Straße nahe des Stadtzentrums entlang, als ihnen drei grölende und berauschte Ausländer entgegenkommen.
Die Deutschen sehen sich gezwungen, im eigenen Land auszuweichen, doch dies hilft nichts. Die Ausländer rempeln die Spazierenden an und sobald diese stehen bleiben, beginnt ein Akt der Gewalt, den kein Beteiligter sein Leben lang vergessen wird.
Ohne Skrupel schlagen die fremdrassischen Bestien auf die Gruppe Deutscher ein. Dabei kommt auch ein Messer zum Einsatz. Mohammad D. führt das Messer und weiß genau was er anrichten will. Er sticht bewusst auf die Köpfe der Deutschen ein, versucht Hals und Schulter zu treffen, um seine Opfer zu töten. Dem 28-jährigen Deutschen wird das Gesicht zerschnitten, die Narben werden ihn wohl für immer begleiten. Auch der 34-jährige Dozent trägt tiefe Schnitte davon, die Hilflose 24-jährige musste dabei zusehen, wie eine Bande von Wilden das wahre Gesicht von Multi-Kulti zeigt.
Gerettet werden sie von einem beherzten Anwohner, der die Schreie der Opfer hört. Er stürmt aus seiner Wohnung und verjagt das Trio. Er rettet den dreien ihr junges Leben.
Polizei hilft den Tätern
Die Polizei trifft wenig später am Tatort ein und überraschenderweise einmal nicht zu spät. Sie findet die Täter noch am Tatort. Diese sagen aus, dass die Deutschen die Schuldigen an der Auseinandersetzung gewesen seien.
Die Polizei will vor Ort den Anschein erwecken, richtig zu handeln und nimmt die Täter fest, nur um sie kurz darauf wieder laufen zu lassen.
Fassen wir es kurz noch einmal in aller Deutlichkeit zusammen:
Die Polizei fasst drei schwere Straftäter, direkt am Tatort, an dem drei Deutsche auf brutalste Weise niedergeschlagen wurden. Es kam zu mehreren Messerstichen, welche eindeutig das Ziel hatten, das jeweilige Opfer zu töten und die Polizei lässt diese drei Monster aus fernen Ländern einfach wieder laufen.
Das ist kein Film, das ist bundesdeutsche Realität mit Vorsatz. Kein Beamter, der diesen Job ausführt, kann der Meinung sein, dass das Freilassen eben jener Täter im Sinne des Gesetzes ist!
Die Verfolgung durch die Justiz
Die Staatsanwaltschaft bläst in dasselbe Horn wie die Polizei. Erst als sich am Donnerstag, den 13.02.2020, der Haupttäter einer Polizeikontrolle entziehen will, lässt sie den gemeingefährlichen Gewalttäter in Untersuchungshaft verbringen.
Der Haupttäter landet in Untersuchungshaft, seine Gehilfen bleiben auf freiem Fuß.
Die drei Täter heißen: Mohammad D. (vorgeblich 15 Jahre alt), Ramin N. (vorgeblich 19 Jahre alt) und Ali Sina M. (vorgeblich 21 Jahre alt). Sie stammen aus Syrien, dem Iran und Afghanistan.
Die Väter der Opfer haben nach dem Anschlag auf ihre Kinder Alarm geschlagen. Sie haben die Taten und Folgen systemtreuen Journalisten geschildert und so den Druck auf die Justiz erhöht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst alle drei Täter wegen gefährlicher Körperverletzung anklagen wollen.
Nun beugt sie sich zaghaft dem Druck und klagt den Haupttäter Mohammad D. wegen versuchten Totschlags an.
Alle drei Täter haben die Tat mit der Absicht provoziert, den drei Deutschen das Leben zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist dies bewusst und dennoch erhebt sie keine Mordanklage!
Die Verteidigung bereitet Schuldunfähigkeit vor
Der Anwalt von Mohammad D. übertrumpft das verbrecherische Verhalten der Justiz noch einmal gewaltig. Sein Mandat wäre „ein guter Kerl“, der manchmal eben austickt, so der Anwalt.
Die Hintergründe seiner steilen Karriere als Berufsverbrecher lägen in einem Kriegstrauma begründet. Mohammad D. soll im Februar 2014 einen Bombenangriff erlebt haben. Inwiefern nun ein Bombenangriff hauptverantwortlich sein soll für 130 Delikte, von denen einige auch rein finanzieller Natur waren (Drogenhandel) wird indes nicht beleuchtet.
Ein versuchter Mord lässt sich durch kein Trauma rechtfertigen!
Mohammad D. sitzt augenblicklich noch in einer Jugendstrafanstalt. Hat der Verteidiger Erfolg und Mohammad D. wird als traumatisiert kategorisiert, dann wird der fremdrassische Messertäter in eine psychiatrische Klinik verbracht. Dies wird ihm bei der bevorstehenden Gerichtsverhandlung ebenfalls in die Karten spielen.
Der Täter behauptet heute, er könne sich an die Tat vom Februar nicht erinnern. Laut polizeilicher Messung standen alle drei Täter unter dem Einfluss von Alkohol und teilweise unter Drogen. Auch dies wird voraussichtlich die Justiz dazu veranlassen, das Strafmaß herabzusetzen.
Deutsche aus Gera – wehrt euch endlich!
Der hier vorliegende Fall ist bestialisch, drastisch und noch nicht alltäglich. Doch Ausländergewalt ist in Gera kein neues Phänomen und sie wird sich immer weiter häufen! Sie ist Ergebnis einer antideutschen Überfremdungs-Politik. Diese Politik wird auf allen Ebenen betrieben, von der kleinen kommunalen Politik bis hinauf zur Bundesebene und darüber hinaus noch im globalen Sektor.
Keine etablierte Partei ist gewillt, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, kein strahlender Held wird von außen daherkommen und unser Gera, unser Deutschland, unsere Heimat retten – nur wir können dies tun. Nur wir können den Karren aus dem Dreck ziehen, in den die Demokraten ihn geschoben haben.
Wir brauchen Dich, Dein Können, Deinen Mut und Deine Einsatzbereitschaft.
Zeig Deinen Ahnen, Deiner Familie, Deinen Landsmännern, dass Deutschland lebt und schließe Dich dem nationalrevolutionären Kampf um unser Vaterland an – werde Mitglied beim „III. Weg“ und melde Dich beim Stützpunkt Ostthüringen!
Mein Vater, Jahrgang 38 im Sudetenland geboren, ist weiß Gott auch Flüchtling / Vertriebener und sicher auch etwas traumatisiert. Mir wäre aber nicht bekannt, daß er in seinen knapp 82 Lebensjahren deswegen das Bedürfnis gehabt hätte, jemanden aufzuschlitzen… wenn es stimmt, daß der „kleine“ Mohammad evtl. noch 8000,- Euro Haftentschädigung erhalten soll, dann ist meine innere Kündigung mit dem Regime perfekt…
Daß er einen Bombenangriff erlebt hat, darf bezweifelt werden. Tatsache ist, daß man dem Bundesamt für Migration nur die „richtige“ Geschichte erzählen muß, um garantiert nicht abgeschoben zu werden. Gerne wird auch erzählt, daß man in der Heimat die Wohnung an Terroristen verloren habe oder die gesamte Familie ausgelöscht worden sei.
Fazit: Nur der Deutsche ist so gutgläubig, an etwas zu glauben, ohne dafür auch nur den geringsten Beweis zu verlangen. Das kommt mir reichlich bekannt vor…
Neu ist mir allerdings, daß man inzwischen sogar mit einem Messer jemanden „totschlagen“ kann, sehr interessant; versuchter Totschlag also, nun gut.