Einer Million Türken droht der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft

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Es klingt zu schön, um wahr zu sein. Diese Redewendung trifft auch auf eine Meldung zu, die kürzlich durch türkische Medien verbreitet wurde. Die deutschsprachige Nachrichtenseite „Hurriyet.de“, bei der es sich um einen Ableger der gleichnamigen türkischen Tageszeitung handelt, berichtete über angebliche Vorbereitungen deutscher Behörden, bis zu einer Million Deutsch-Türken die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen. Dabei geht es um Türken, die entgegen geltendem Recht ohne behördliche Genehmigung zusätzlich zur deutschen die türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangt haben.

Massenhafter Missbrauch der Inlandsklausel

Seit einer Neuregelung aus dem Jahr 2000 sind einer doppelten Staatsbürgerschaft enge Grenzen gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt galt in Deutschland die sogenannte „Inlandsklausel“, der zufolge einem deutschen Bürger mit Wohnsitz im Inland die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen wurde, wenn dieser eine andere Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwarb.

Diese bereits 1913 in der Urfassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verankerte Regelung wurde von tausenden nach Deutschland eingewanderten Türken ausgenutzt, um eine Doppelbürgerschaft zu erlangen. Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft war und ist grundsätzlich der Verzicht auf eine bereits zuvor bestehende ausländische Staatsangehörigkeit. Eine Mehrstaatigkeit sollte bis auf Ausnahmefälle grundsätzlich vermieden werden.

Türkische Auslandsvertretungen förderten Missbrauch

Türkische Konsulate händigten gleichzeitig mit einer Urkunde über den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Wiedereinbürgerung aus. Ehemalige türkische Staatsbürger wurden darauf hingewiesen, dass nach der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft eine erneute Einbürgerung jederzeit möglich sei, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu verlieren. Einem Antrag auf Wiedereinbürgerung wurde in praktisch allen Fällen stattgegeben. Die Inlandsklausel zielte auf spezielle Einzelfälle ab, ein massenhafter Missbrauch als Instrument zur Erschleichung von Doppelpässen war vom Gesetzgeber selbstverständlich nicht intendiert.

Diesem Missbrauch der Inlandsklausel wurde vom deutschen Gesetzgeber durch deren Streichung aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz ein Riegel vorgeschoben. Seit dem 01. Januar 2000 droht ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn nach deren Erwerb eine andere Staatsangehörigkeit erlangt wird. Ausnahmen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für die Schweiz, eine Doppelbürgerschaft ist im Hinblick auf diese Staaten zulässig. Für alle anderen Länder sind doppelte Staatsbürgerschaften nur unter besonderen Voraussetzungen möglich und müssen von deutschen Behörden größtenteils genehmigt werden.

Trotz dieser Neuregelung behielten viele türkische Auslandsvertretungen ihre Vorgehensweise bei und boten ehemaligen türkischen Staatsbürgern eine Wiedereinbürgerung an, ohne über den infolge der Neuregelung drohenden Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft aufzuklären. Diese Praxis türkischer Konsulate wurde erst im Jahr 2005 eingestellt.

Bewusste Verstöße gegen Ausländerrecht nach Neuregelung

Tausende Türken erwarben jedoch weiterhin heimlich und ohne Genehmigung der deutschen Behörden nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch die türkische, die zuvor von den betreffenden Personen aufgegeben worden war, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Laut Angaben türkischer Medien sollen bis zu einer Million Türken so vorgegangen sein und damit bewusst dem deutschen Ausländerrecht zuwidergehandelt haben.

Die türkische Zeitung „Sözcü“ berichtete über Schreiben nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden, in welchen Betroffene über den drohenden Verlust ihrer deutschen Staatsbürgerschaft in Kenntnis gesetzt wurden. „Hurriyet“ mutmaßt, dass den deutschen Behörden aus der Türkei Informationen über die unerlaubten Doppelstaatsbürgerschaften zugespielt wurden. Die Daten sollen aus Wählerlisten für das im Jahr 2017 abgehaltene Verfassungsreferendum in der Türkei stammen.

Während türkische Behörden in diesen Fällen untätig bleiben, annullieren deutsche Behörden regelmäßig die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern sie Kenntnis von einer nachfolgend erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten. Türkische Medien befürchten den Verlust des deutschen Passes für schätzungsweise eine Million Deutsch-Türken. Zwar kann die deutsche Staatsbürgerschaft jederzeit erneut beantragt werden, allerdings könnten zwischenzeitlich bestimmte Voraussetzungen für deren Erwerb nicht mehr gegeben sein: Im Falle straffällig gewordener Deutsch-Türken sowie bei Beziehern bestimmter staatlicher Sozial- und Unterstützungsleistungen könnte es beispielsweise zu Schwierigkeiten kommen. In letzter Konsequenz könne der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu einer Ausweisung führen.

Massenhafte Annullierung der deutschen Staatsbürgerschaft unwahrscheinlich

Ein derartiges Szenario ist jedoch, vor allem aufgrund der Vielzahl von Betroffenen, sehr unwahrscheinlich. Der Bundesregierung und den deutschen Behörden dürfte die erforderliche Courage fehlen, um notfalls auch gegen den massiven Druck der Migrations- und Türkenlobby konsequent durchzugreifen und bestehendes Recht umzusetzen. Hinzu kommt, dass man es sich nicht mit dem türkischen Präsidenten Erdogan verscherzen möchte. Viel zu groß ist die Angst davor, dass Erdogan die Grenze für Hunderttausende von Flüchtlingen öffnet, die in der Türkei auf eine Weiterreise vor allem nach Deutschland warten. Es ist daher zu erwarten, dass die Bundesregierung all ihre Kreativität aufbieten wird, um mittels juristischer Winkelzüge den Entzug des deutschen Passes für die betroffenen Türken zu verhindern.

1 Kommentar

  • Einfach raus mit ihnen!

    Karlo 28.07.2020
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