Demnach soll der eine Kriegsverbrecher den gefesselten und schwer misshandelten Gefangenen auf dem Weg zum Hinrichtungsort bewacht haben und der andere soll das Opfer während seiner Erschießung für deren schmähliche Propaganda gefilmt und „in verherrlichender Art und Weise“ bejubelt haben. Anscheinend war einer der beiden ein Mitglied der syrischen Terrormiliz „Jabhat al-Nusra“, dem lokalen Ableger von Al-Quaida. Die dschihadistisch-salafistische Organisation kämpft gegen die syrische Armee unter Präsident Bashar al-Assad. Der Zweite Kriegsverbrecher sei lediglich ein Unterstützer gewesen.
Keine Einzelfälle
Im Zuge ihrer Festnahme wurden auch ihre Wohnungen in Naumburg und Essen untersucht. Durch die unkontrollierbare Grenzöffnung mit der einhergehenden Füllung deutschen Lebensraumes durch artfremde Menschen, gelang es den beiden Kriegsverbrechern, hier in Deutschland unterzutauchen. Ein nur allzu deutliches Beispiel wie leicht Kriminelle und auch Kriegsverbrecher Zugang in das deutsche Land erhalten und wie sehr dadurch die Bedrohung für die deutsche Bevölkerung steigt. Wie viele weitere Verbrecher sich hier in Sicherheit wägen, unter dem Schutzmantel der Asylsuche, kann niemand sagen. Am Montag werden zumindest diese Kriegsverbrecher am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor den Ermittlungsrichter geführt.