Die erste Anhörung zum Antrag der Staatsanwaltschaft zum Verbot der Bulgarischen Nationalunion (BNS) fand am 5. Oktober vor dem Stadtgericht in Sofia statt. Der Fall ist für Bulgarien seit 1989 einzigartig, da zum ersten Mal ein Verbot einer Organisation aus politischen Gründen beantragt wird. Damit unternimmt das heutige „demokratische“ Bulgarien einen weiteren Schritt in Richtung einer Annäherung an die totalitären Aktionsmethoden, welche Dissidenten bereits aus dem kommunistischen Bulgarien bekannt sind.
Das Verbot der Bulgarischen Nationalunion wurde zu einem aktuellen Fall, nachdem der Generalstaatsanwalt Ivan Geshev am 17. Januar dieses Jahres eine vollständige Überprüfung der Aktivitäten der Organisation angeordnet hatte. Die Inspektion selbst wurde in keiner Weise durch die Aktivitäten der Union ausgelöst, die während ihres 19-jährigen Bestehens im Rahmen des Gesetzes gearbeitet hat, selbst wenn sie repressiven Maßnahmen von Behörden ausgesetzt war. Für externe Beobachter mag die Ankündigung der Inspektion daher eine Überraschung gewesen sein. Aber für die Führung und die Mitglieder des BNS kam diese Nachricht nicht unerwartet.
Der Lukovmarsch, das Ereignis, für das die Organisation bekannt ist, war vielen antinationalen, liberalen Kreisen ein Dorn im Auge. Infolgedessen versuchten sie, die Veranstaltung mit offenen und verdeckten Mitteln zu verbieten. Nachdem jedoch alle ihre Versuche erfolglos waren, wurde die Taktik geändert, da der Lukovmarsch immer unter strikter Einhaltung des bulgarischen Rechts und der öffentlichen Ordnung stattfand. Als sie den Lukovmarsch nicht verbieten konnten, wandten sie sich der Liquidierung seines Organisators zu.
Generalstaatsanwaltschaft erhält Glückwunschschreiben des Jüdischen Weltkongresses
Zu diesem Zweck leistete Generalstaatsanwalt Ivan Geshev freundlicherweise seine Dienste. Nach seiner Inspektion fand seine Organisation schnell „Gründe“ für das Verbot des BNS, die in einer Klage vor dem Gericht festgehalten wurden. Aus dem Glückwunschschreiben des Jüdischen Weltkongresses an Ivan Geshev ging sofort hervor, dass hierbei der Wille der Gegner des Lukovmarschs direkt ausgeführt wurde. Geshev wurde mit klaren Worten als Initiator zum Verbot der BNS gelobt.
Wegen der Eile, den Befehl auszuführen und die Nachricht von dem beantragten Verbot noch vor dem diesjährigen Lukovmarsch bekannt zu geben, waren die Staatsanwälte buchstäblich gezwungen, sich die Argumente aus den Fingern zu ziehen. Das Ergebnis ist eine Klage voller absurder und sogar tragikomischer Anschuldigungen, die das Gericht von der Notwendigkeit überzeugen sollte, die BNS zu verbieten. Neben dem üblichen Vorwurf, Hass aus ethnischen, rassischen und religiösen Gründen zu schüren, folgte das Argument, dass die bulgarische Nationalunion eine paramilitärische Organisation sei, und das i-Tüpfelchen auf dem i-Tüpfelchen war, dass sie gegen Art. 5 des Pariser Friedensvertrages von 1947, der die Friedensbedingungen zwischen Bulgarien und den Siegern des Zweiten Weltkriegs regelte, verstoßen würde. Um das Fehlen begründeter Argumente und vor allem Beweise dafür auszugleichen, setzte die Staatsanwaltschaft ganz einfach auf die Masse an Papier, indem sie der Klageschrift einen Anhang mit mehr als 250 Seiten hinzufügte, zum größten Teil Verwaltungsdokumente ohne wirklichen Bezug zum Fall.
Wie diese Argumente bewertet werden, bleibt in den kommenden Monaten abzuwarten, wenn mehrere Anhörungen zum BNS-Verbotsfall stattfinden sollen. Auf den ersten Blick scheint die Forderung der Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer absurden Rechtfertigung im Voraus zum Scheitern verurteilt zu sein. Dies ist jedoch nur mit einer unparteiischen Haltung des Gerichts zu dem Fall möglich. Es gibt jedoch keine Garantie für eine solche Haltung angesichts des Einflusses der Kreise hinter dem Verbotsantrag, die sicherlich auch in der Justiz ihre Lobby haben.
Darüber hinaus gibt die stetig zunehmende politische Repression gegen einzelne Mitglieder der BNS, wie im Fall der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung gegen den Führer der Union, Zvezdomir Andronov, Anlass zu der Annahme, dass die Entscheidung der Justiz eher unter politischem Druck stehen wird, anstatt den Buchstaben des Gesetzes zu folgen. Ob Themis blind sein wird oder wir einen politischen Prozess erleben werden, der den Fällen vor dem Volksgerichtshof von 1945 ähnelt, bleibt in den kommenden Monaten abzuwarten.
Die Lobbyarbeit „gewisser interessierter Kreise“ zeigt mal wieder ihr häßliches Antlitz. Zudem spricht aus diesen willkürlich und unbegründet inszenierten Verbots-Aktionen nichts weniger als die Panik der dem Tod geweihten Systeme.
Verboten zu werden ist eine Auszeichnung!
Dann ist man auf dem richtigen Weg!
Nichts ist ekelhafter als eine Partei die mit Krampf weltanschaulich weichgespült im System angepasst legal bleiben will.
🙂