
Die Bundesregierung habe zudem keine Erkenntnisse darüber, wieviele der Gefährder eine waffenrechtliche Erlaubnis besitze, so die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion. Es läge lediglich bei 37 Personen ein sogenanntes Ausreiseuntersagen vor. Im politisch nationalen Spektrum ist man dagegen deutlich konsequenter. Bei Mitgliedern von Parteien, die mutmaßlich antisemitische, fremdenfeindliche und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßende Positionen vertreten, wird eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorausgesetzt. So wurde zum Beispiel einem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten der vom NRW-Verfassungsschutz beobachteten Partei „Die Rechte“ der sogenannte kleine Waffenschein entzogen. Was wiederum eine Diskriminierung von Menschen wegen deren politischer Einstellung darstellt. Der kleine Waffenschein übrigens erlaubt Besitzern lediglich das Tragen von Schreckschusswaffen, Pfefferspray, Luftdruckgewehren oder ähnliches in der Öffentlichkeit. Gegen 250 tickende Zeitbomben weiß man sich in diesem Staat nicht zu helfen, oder will es gar nicht. Unsere Losung ist da ganz einfach und effizient: Kriminelle Ausländer raus!














„Wenn Zwei das Gleiche tun, ist es noch lang nicht dasselbe!“ – Unter diesem Motto wird in der BRD „Recht“ gesprochen.
Dazu ist mir kürzlich ein Zitat aus der Bibel – zugegebenermaßen nicht meine bevorzugte Lektüre – untergekommen. Es stammt aus dem Buch des Propheten Micha. Dort heißt es im Vers 3, Nr. 1 und 2: „Ihr Fürsten (analog: Richter) im Hause BRD, ihr müßtet wahrhaftig das Recht kennen. Aber ihr haßt das Gute und liebt das Böse.“ Und weiter bei Nr. 9: „Hort her, ihr Mächtigen der BRD! Ihr tretet das Recht mit Füßen und verkehrt es in Unrecht.“
Auch wenn die BRD hier stellvertretend steht, so haben diese Sätze durchaus ihre Berechtigung, ja ihre Verpflichtung, auf dieses System angewandt zu werden.