Das Bundesverfassungsgericht hat sobene die Anträge von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Diese wandten sich gegen die Entscheidung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen, welcher eine erneute Beitragserhöhung von monatlich 17,50 € auf 18,36 € vorsah. Den Systempropagandasendern ARD, ZDF und Deutschlandradio droht nun eine milliardenschwere Finanzlücke in den nächsten vier Jahren.
Diese Systempropaganda-Maschinerie mit ihrem aufgeblähten Mitarbeiter-und Verwaltungsapparat gehöhrt gänzlich abgeschafft