Wiederholt mussten in den vergangenen Tagen wegen den Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Suhl Polizei und Feuerwehr anrücken. Die Einsatzkräfte mussten das Personal der Einrichtung vor tobenden Migranten und Asylanten in Sicherheit bringen.
Personal musste durch Fenster fliehen
Anfang vergangener Woche gingen etwa 30 bis 40 der Insassen auf die Bediensteten los. Der lapidare Hintergrund war, dass diese zum eigenen Schutz auf der Quarantänestation bleiben mussten und sie nicht verstanden, weswegen zuvor mehrere negativ getestete Personen das Gebäude wieder verlassen durften. Der Aufruhr ging so weit, dass die Bediensteten sich bis zum Eintreffen der Polizei in einem Raum einschließen mussten. Bereits wenige Tage zuvor hatte es große Probleme in der Einrichtung gegeben. 30 Bewohner hatten sich geweigert, auf die Isolationsstation zu gehen. Sie lösten mutwillig den Feueralarm aus und waren so aggressiv, dass sich das Wachpersonal in einem Raum verschanzt und die Feuerwehr diese mit einer Leiter aus dem Fenster des Büros retten musste.
Das System ist schuldig
Unhaltbare Zustände in dieser Unterkunft und in unserem Land.
Auch das System scheint sich seiner Schwäche immer mehr bewusst zu werden und so soll nun die Stadtverwaltung Suhl ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei gestellt haben. Die Stadt bittet die Polizei darum, das Sicherheitspersonal bei der Überwachung der Einrichtung zu unterstützen.
In Suhl nehmen die importierten kulturellen Verwerfungen immer abartigere Züge an. Bereits im März hatte es in der besagten Unterkunft schwere Ausschreitungen gegeben. In diesem Zusammenhang hatten renitente Asylanten Kinder als Schutzschilde gegen Polizei- und Sicherheitskräfte missbraucht.
Kriminelle und illegale Ausländer raus!
Unsere nationalrevolutionäre Partei „Der III. Weg“ fordert eine sofortige Abschiebung aller illegalen und kriminellen Ausländer aus Deutschland mitsamt anschließendem Einreiseverbot. Die Zielpersonen müssen konsequent aufgespürt und anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Sollte das Herkunftsland des sich illegal in Deutschland befindenden oder straffällig gewordenen Ausländers von diesem nicht angegeben werden, ist dieser bis zu einer eindeutigen Identitätsfeststellung in gesonderte Haft zu nehmen.