Mitte Dezember wurden zwei Berliner Nationalisten unter dem Vorwurf der schweren Brandstiftung festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt. Schon nach der ersten Haftbeschwerde wurde durch einen Haftrichter am Amtsgericht der Vollzug der Untersuchungshaft bei beiden Beschuldigten aufgehoben, aber aufgrund einer erfolgreichen Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft blieb eine Untersuchungshaft bestehen. Nach einem neuerlichen Haftprüfungstermin sahen die Richter auch beim zweiten Beschuldigten keinen dringenden Tatverdacht mehr gegeben und hoben den Haftbefehl auf. Gegen die Entscheidung kündigte die Generalstaatsanwaltschaft eine weitere Beschwerde beim Kammergericht an. Seit 2016 sollen in Berlin-Neukölln mehr als 70 Angriffe verübt worden sein, darunter 23 Brandstiftungen. Die Angriffe sollen vor allem Linke und Überfremdungsbefürworter getroffen haben.
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