Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gegen geltendes EU-Recht Abschiebungen nach Griechenland gestoppt, da im Urlaubsland Griechenland „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ bestehe. Angeblich könnten die nach Griechenland zurückgeführten Asylforderer für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf eigenen Wohnraum oder Arbeit und könnten selbst elementarste Bedürfnisse wie Bett, Brot und Seife nicht befriedigen, heißt es in der absurden Mitteilung des Gerichts. Mit diesem Urteil verstößt das Gericht bewußt gegen geltendes EU-Recht, denn in dem EU-Staat, den der Asylant zuerst betreten hat, muss auch der Asylantrag gestellt werden. Diese Regelung gilt für Asylforderer, die aus EU-Grenzländern in andere Staaten weiterziehen wollen.
Wir verwenden Cookies um unsere Netzseite optimal darzustellen. Durch das Akzeptieren werden außerdem Tracking- und Werbetools nachgeladen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen. Ohne die Einwilligung funktionieren diese Dienste auf unserer Seite nicht.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.