Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gegen geltendes EU-Recht Abschiebungen nach Griechenland gestoppt, da im Urlaubsland Griechenland „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ bestehe. Angeblich könnten die nach Griechenland zurückgeführten Asylforderer für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf eigenen Wohnraum oder Arbeit und könnten selbst elementarste Bedürfnisse wie Bett, Brot und Seife nicht befriedigen, heißt es in der absurden Mitteilung des Gerichts. Mit diesem Urteil verstößt das Gericht bewußt gegen geltendes EU-Recht, denn in dem EU-Staat, den der Asylant zuerst betreten hat, muss auch der Asylantrag gestellt werden. Diese Regelung gilt für Asylforderer, die aus EU-Grenzländern in andere Staaten weiterziehen wollen.