Syrischer Asylant wegen Foltervorwürfen festgenommen

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Tatsächliche Fachkräfte unter den Millionen Einwanderern sind bekanntlich rar gesät. Alaa M. war jedoch tatsächlich ein Arzt aus Syrien, der nach seiner Einreise im Zuge der Asylflut 2015 auch hier praktizierte. Offenbar hatte er sich jedoch in Syrien auf ganz besondere Art und Weise fachlich spezialisiert. Der Bundesgerichtshof erließ einen Haftbefehl, da die syrische Fachkraft in der Heimat fleißig an brutalen Folterungen beteiligt gewesen sein soll.

Einwanderungsbefürworter hierzulande und Kapitalisten weltweit behaupten immer wieder, die Massenmigration wäre nötig, um dem Fachkräftemangel im Zielland entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass die Mehrzahl der – meist unter Missbrauch des Asylrechts – Eingewanderten nur geringe oder gar keine Qualifikationen aufweist, wird dabei einfach ausgeblendet. Oftmals können die vermeintlichen Fachkräfte dann noch nicht einmal in der eigenen Sprache lesen und schreiben. Hin und wieder gibt es aber doch einmal Einzelfälle, bei denen die eingereisten Ausländer über eine hohe Qualifikation verfügen. So war es bei dem Syrer Alaa M., der im Zuge der Asylflut im Sommer 2015 in die BRD kam. Alaa M. war in Syrien praktizierender Arzt, wurde aufgrund des Ärztemangels in der BRD mit Kusshand genommen und durfte auch hier als Mediziner praktizieren. Dass der Ärztemangel in der BRD hauptsächlich damit zusammenhängt, dass die Bezahlung für diesen hochqualifizierten Beruf nicht angemessen ist und daher viele Mediziner ihrer Heimat Deutschland den Rücken kehren, ist wieder eine andere Geschichte.

Der syrische Asylant arbeitete hierzulande ab 2015 bis Ende 2017 in einer Reha-Klinik in Bad Waldungen. Danach wechselte er an die Orthopädische Klinik in Hessisch Lichtenau. Da er eine Weiterbildungsmaßnahme zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie absolvierte, war er auch noch in anderen Regionen wie der Stadt Göttingen oder bislang nicht öffentlich bekannten Orten in Bayern im Einsatz.

Syrische Fachkraft für Folter?

Bis zum 19. Juni 2020 war Alaa M. als Mediziner tätig. An diesem Tag erfolgte jedoch seine Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs. Nach den Vorwürfen soll der Arzt in Syrien in einem Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes in Homs und im dortigen Militärkrankenhaus Zivilisten brutal gefoltert haben.

Die Tatvorwürfe lauten auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, schwere Körperverletzung, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, – auch schweren – Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge indem:

  • er einen Menschen getötet,
  • in 18 Fällen Menschen gefoltert,
  • einem Menschen schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt,
  • in sieben Fällen Menschen in schwerwiegender Weise der Freiheit beraubt zu haben,
  • wobei er in einem Fall durch die Tat den Tod eines Menschen verursachte, und
  • in einem Fall versucht haben soll, einen anderen Menschen der Fortpflanzungsfähigkeit zu berauben.

Schwere Misshandlungen Gefangener werden vorgeworfen

Im Einzelnen wirft der Bundesgerichtshof der syrischen Fachkraft folgende Fälle zur Last:

  • Ab dem 23. Oktober 2011 misshandelte er einen Gefangenen, indem er ihn mit einem Plastikrohr in das Gesicht schlug und ihm gegen den Kopf trat. Nach den schweren Misshandlungen verabreichte der beschuldigte Arzt dem Gefangenen eine Tablette. Kurz darauf verstarb der Gefangene.
  • Im Sommer 2011 soll der syrische Arzt einen jugendlichen Gefangenen im Alter von 14 oder 15 Jahren schwer misshandelt haben. Er übergoss die Genitalien des Jungen mit Alkohol und zündete diesen an.
  • Ende Juli, Anfang August 2012 soll der Beschuldigte zusammen mit anderen Wärtern einen Gefangenen geschlagen und getreten haben. Das Opfer war hierbei an der Zimmerdecke aufgehängt. Ca. eine Woche später wurde die Hand des Gefangenen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. An insgesamt zehn Foltersitzungen soll der Arzt bei diesem Gefangenen beteiligt gewesen sein.
  • Als ein verletzter Gefangener Mitte 2012 in das Militärkrankenhaus in Homs verlegt wurde, versetzte der Beschuldigte dem Opfer Schläge mit einem Stock und trat mit seinen Stiefeln auf die eitrigen Wunden. Diese wurden daraufhin, da Eiter und Blut austrat, mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln übergossen und sodann angezündet. Danach versetzte der Täter dem Opfer mehrere Tritte in das Gesicht, bei welchen die Zähne des Opfers erheblich beschädigt wurden. Nach weiteren Schlägen mit dem Schlagstock verlor das Opfer schließlich das Bewusstsein.
  • Wenige Tage später betrat der Arzt erneut die Zelle des vorgenannten Opfers. Hier waren ca. 20 Gefangene eingepfercht, deren Hände auf den Rücken gefesselt waren. Der Beschuldigte trat auf mehrere Männer ein. Als einer zurück trat, wurde dieser mit dem Schlagstock malträtiert und am Boden fixiert. Der Beschuldigte soll dem Mann dann eine Injektion mit einer tödlich wirkenden Substanz verabreicht haben. Das Opfer verstarb nach wenigen Minuten.

Quelle: Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 21.12.2020

Die Vorwürfe beruhen vorrangig auf Zeugenaussagen der ehemaligen Opfer. Ob die Anschuldigungen in der geschilderten Weise stimmen oder ob die Opfer sich hierbei nur einen triftigen Asylgrund schaffen wollten oder mit dem Tatverdächtigen noch eine Rechnung offen haben, ist im Grunde irrelevant. Die Fälle haben vor einem deutschen Gericht eigentlich nichts verloren. Auch wird hier wieder einmal offenbar, dass durch die massenhafte und vollkommen unkontrollierte Einwanderung Probleme erschaffen werden, deren Lösung kaum möglich ist.

Asylflut stoppen!

Die Asylgesetzgebung muss konsequent verschärft und angewendet werden, um Herr im Haus zu sein. Die Schließung der Grenzen und Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist hierbei ebenso durchzusetzen wie Asylschnellverfahren innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung. Der Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge muss durch die Wiedereinführung der Residenzpflicht sowie Sachleistungen, statt Geld, genommen werden, wogegen alle abgelehnten oder kriminellen Asylanten sofort abgeschoben werden müssen.

 

Eine weitere zentrale Forderung unserer Partei “Der III. Weg” ist die sofortige Abschiebung aller illegalen und kriminellen Ausländer aus Deutschland mitsamt anschließendem Einreiseverbot. Sollte das Herkunftsland des sich illegal in Deutschland befindlichen oder straffällig gewordenen Ausländers von diesem nicht angegeben werden, ist dieser bis zu einer eindeutigen Identitätsfeststellung in gesonderte Haft zu nehmen.

 

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