Die in mehreren europäischen Staaten tätig gewesene Europäische Aktion endete in Österreich vor einem Geschworenengericht. Die Europäische Aktion habe eine „politische Parallelgesellschaft“ angestrebt, „um einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System zu erreichen“, so die sattsam bekannte Staatsanwältin Kerbl-Cortella in ihrem Vortrag der Anklage. Die Anklage lautete auf Vorbereitung eines Hochverrats (§ 244 Absatz 2 StGB) und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des § 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz. Im Fall von Schuldsprüchen drohten den Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder – sollten die Geschworenen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgehen – dem Verbotsgesetz zufolge sogar lebenslange Haft.
Die eigentlich treibenden Kräfte der Europäischen Aktion waren zwischenzeitlich verstorben. Der Landesleiter Dr. Hans Berger verstarb hochbetagt und schwerkrank in der Untersuchungshaft, sein Stellvertreter – ein pensionierter Regierungsrat – galt bereits bei der Hausdurchsuchung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als dement und verstarb ebenso vor der Hauptverhandlung. Verblieben ist der schäbige Rest, um ein typisch österreichisches Gerichtsschauspiel aufzuführen. Die Rollen waren gut einstudiert. Die Angeklagten gaben sich reumütig, von den Verstorbenen missbraucht und vor allem geständig. Soviel guter Wille zur Zusammenarbeit mit dem sogenannten Rechtsstaat wurde auch prompt belohnt. Die Staatsanwältin forderte ein „salomonisches Urteil“. Das Gericht machte von der außerordentlichen Strafmilderung Gebrauch. Vier wurden wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Paragrafen 3 a Ziffer 2 Verbotsgesetz schuldig bekannt. Von der ebenfalls inkriminierten Vorbereitung zum Hochverrat wurden sie allerdings freigesprochen. Einer wurde überhaupt von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.
Zwei erhielten jeweils fünf Jahre Haft. Sie bekamen jedoch vier Jahre auf Bewährung nachgesehen und müssten damit bei Rechtskraft der Entscheidung nur ein Jahr absitzen. Dieses eine Jahr können sie auch mit einer Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen und ersparen sich so das Gefängnis zur Gänze. Die zwei verbleibenden Angeklagten erhielten mehrjährige Bewährungsstrafen.
Außerordentliche Milde im für außerordentliche Strenge bekannten Österreich, da muss man hellhörig werden und kann sich ausmalen, wer sich da vor Gericht eingefunden hat. Die Europäische Aktion hat damit in Österreich ein wenig rühmliches Ende gefunden.