Mehr Befugnisse für Behörden
Es ist ein schleichender Prozess. Was in China im Eiltempo vorgeht, geschieht in Deutschland im gemütlichen Trab. Doch das Ziel ist das gleiche: Eine Gesellschaft, die möglichst gut zu überwachen ist. Es scheint eine latente Furcht bei den Herrschenden auf dieser Welt vorhanden zu sein. In Deutschland hat der Gesetzgeber seine Bürger zunächst in mehreren Schritten verpflichtet, biometrische Daten bei den Meldeämtern zu hinterlassen. Eine erste Stufe griff 2002, eine weitere folgte 2010. Bislang waren diese Daten dezentral bei den kommunalen Einwohnermeldeämtern hinterlegt. Dies bedeutete in der Praxis einige Tücken für die Exekutive. Gerade kleinere Kommunen verfügen über eine eher schlecht ausgebaute IT-Struktur. Daher ist die eigentlich vorgesehene automatisierte Abrufbarkeit für die Behörden nicht gewährleistet.
Aus diesem Grund soll den Bundesländern nun genehmigt werden, eigene Register zu führen. Diese sollen zusätzlich zu den Registern in den Kommunen geführt werden. Grundlage hierfür soll das neue eID-Gesetz sein. Der Gesetzentwurf, der am 20. Mai zur Abstimmung im Bundestag kommen wird, befasst sich vorrangig mit der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises. Passdaten sollen auch über das Smartphone abrufbar sein. Dies versucht die Regierung als positive Option für den Bürger zu verkaufen. Im Gesetzentwurf ist von „gelingendem eGovernment“ die Rede. Doch nebenbei sollen die genannten Biometriedatenbanken geschaffen werden. Wirklicher Gewinner ist also nicht der Bürger, sondern der Staat.
Datenschutzrechtlich fraglich
Schon die verpflichtende Abgabe biometrischer Daten wurde von Datenschutzrechtlern kritisiert. 2018 reichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2017 verabschiedete Gesetz ein. Doch bis heute ist über diese Beschwerde nicht entschieden. Unterdessen experimentiert der Staat weiter, beispielsweise mit einem Projekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz.
Der neue Gesetzentwurf ist in mehreren Punkten datenschutzrechtlich problematisch. Zunächst einmal birgt die Speicherung von Passdaten auf dem Smartphone Risiken. Gesichert werden soll der elektronische Identitätsnachweis nur über die sechsstellige Geheimnummer und den Personalausweis. Ist diese Absicherung wirklich ausreichend? Eine weitere Schwachstelle stellt die doppelte Absicherung der Daten einerseits in den kommunalen Meldeämtern und andererseits in den neu zu schaffenden Länderdatenbanken dar. Je mehr Register entstehen, desto mehr Möglichkeiten bestehen auch für Hacker, sich darauf Zugriff zu verschaffen. Interesse an der Einführung der neuen Biometriedatenbanken haben bereits Bayern und Baden-Württemberg gezeigt.
Die Hauptproblematik liegt jedoch darin, dass der Bürger erneut unter Generalverdacht gestellt wird. Der alte Spruch „Freiheit stirbt mit Sicherheit“ hat noch Gewicht. Je besser der Überwachungsapparat funktioniert, desto leichter kann eine unliebsame Opposition unterdrückt werden. Es ist zu befürchten, dass Beamten ihre Befugnisse nicht nur zur Verfolgung von Kriminellen einsetzen. Es wurde nämlich vom Gesetzgeber unterlassen, klare Regeln für den Zugriff auf die biometrischen Daten festzusetzen.
Die Partei „Der III. Weg“ lehnt den immer aufgeblähteren Überwachungsstaat ab. Im Gegensatz zum allgemeinen politischen Trend steht die nationalrevolutionäre Bewegung für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte. Daher hat die Partei „Der III. Weg“ diese Forderung auch in ihrem 10-Punkte-Programm verankert.