Einbürgerung von „NS-Verfolgten“ wird erleichtert

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Die Einbürgerung von „Verfolgten d es Naziregimes“ wird künftig erleichtert. Bereits seit 2019 war das Bundesministerium des Inneren dazu übergegangen, Nachkommen von „NS-Verfolgten“ äußerst großzügig einzubürgern. Mit einem neuen Erlass soll diese Praxis auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. So können Personen, deren Ethnie zur Zeit des Nationalsozialismus geächtet wurde, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft geltend machen. Dies betrifft vorrangig Juden und Zigeuner. Eine andere Änderung des Staatsbürgerrechts könnte es jedoch gewissen Personenkreisen erschweren, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

 

Darf es ein deutscher Pass sein, der Herr?

Das Staatsbürgerrecht hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive gewandelt. Abstammung hat eine immer geringere Bedeutung, während der Erwerb der Staatsbürgerschaft zunehmend erleichtert wird. Auch mehr als 75 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus in Deutschland berufen sich herrschende Politiker dabei noch immer gerne auf die „historische Verantwortung“.

So geht es beim nunmehr vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes um Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Während Personen, die damals zwangsausgebürgert worden waren, bereits ihre Staatsbürgerschaft zurückerhalten haben, galt dies für Personen, die freiwillig emigriert waren, noch nicht. Betroffen sind beispielsweise Kinder von Müttern, die das nationalsozialistische Deutschland verlassen und durch Heirat eine neue Staatsbürgerschaft erworben hatten. Es muss jedoch keine individuelle Verfolgungsgeschichte dargelegt werden. So können beispielsweise Zigeuner leichter die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, weil ihre Ethnie während des historischen Nationalsozialismus geächtet wurde.

Bislang galt hier auch eine Einschränkung: So musste mindestens ein Elternteil vor dem 01. Januar 2000 geboren sein. Diese Einschränkung entfällt nun. Auch hierbei wird ersichtlich, dass es bei der Gesetzesänderung mitnichten um individuell erlittenes Unrecht geht. Neben Juden und Zigeunern sind auch Kinder von geistig Kranken sowie von ausgebürgerten Kommunisten betroffen.

Bereits vor der Gesetzesänderung hatten viele Personen versucht, als „Nachkommen von Verfolgten“ eine deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Allein 2017 und 2018 waren fast 10 000 Anträge auf Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung nach § 116 gestellt worden. Damals waren jedoch erst 3900 Anträge positiv beschieden worden. Nun dürfte ein deutlicher Aufwärtstrend bei diesen Zahlen zu erwarten sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft gilt in vielen Ländern als heiß begehrt.

Insbesondere der Zentralrat der Juden hatte sich vehement für die Gesetzesänderung ausgesprochen. So sagte der Vorsitzende der Juden-Organisation, Josef Schuster: „Es ist eine Geste des Anstands, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen“.

 

 

 

 

Kein deutscher Pass für „Antisemiten“

Im Zuge der Gesetzesänderung hat das Bundesministerium des Inneneren auch auf die aktuellen israelkritischen Proteste von Migranten reagiert. Vorwiegend Muslime aus Ländern wie Afghanistan, Palästina und der Türkei hatten gegen die aktuellen zionistischen Aggressionen gegen Palästina protestiert. Dabei fanden unter anderem Demonstrationen vor Synagogen statt. Juden hatten sich bedroht und angegriffen gefühlt, herrschende Politiker hatten daraufhin Taten versprochen.

Nun verlautbarte das Bundesministerium des Inneren (BMI) das „angesichts der antisemitischen Ausschreitungen in den letzten Wochen in Deutschland (…) eine Person, die wegen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Taten verurteilt wurde, unabhängig vom Strafmaß nicht eingebürgert werden kann.“ Somit reicht also eine einzige antisemitische Beleidigung aus, um jemanden vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auszuschließen.

Außerdem sollen Einbürgerungsbewerber darüber belehrt werden, dass entsprechende Äußerungen nicht mit der vom Grundgesetz garantierten „Würde und Gleichheit“ vereinbar seien. Ausländern in Deutschland solle generell die „historische Verantwortung“ Deutschlands nähergebracht werden. Aus dieser folge, dass Antisemitismus in Deutschland nicht geduldet werden könne und das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehöre sowie religiöse Toleranz gegenüber dem Judentum eingefordert wird. In Einbürgerungstests soll dies stärker hervorgehoben werden.

Es ist prinzipiell begrüßenswert, wenn Einbürgerungen erschwert werden. Zu klären wäre jedoch, was unter „menschenverachtenden Taten“ zu verstehen ist. Generell sollten kriminelle Ausländer vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden und nicht allein dann, wenn es sich bei den Opfern um Juden handelt.

1 Kommentar

  • Da frage ich mich ob diese BRiD Gäste sich so verhalten wollen wie es in Deutschland geboten ist . Oder pöbeln die nur rum um den Menschen in diesem Land zu belästigen . Genau genommen kommen die Menschen in Deutschland ohne solche BRiD Gäst aus. Das bedeutet das Abschiebungen endlich durchgeführt werden müssen um die Menschen zu schützen.denn Abschiebungen retten Leben !

    Stefan Stolze 05.07.2021
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