Wie asozial ein volksfeindliches System, dass Hunderttausende von Fremden mit von Deutschen erbrachten Sozialleistungen alimentiert, während man den eigenen Landsleuten nicht die Butter auf dem Brot gönnt, wirklich sein kann, hat neulich das Bundessozialgericht in Kassel bewiesen. Ein Kellner hatte dagegen geklagt, dass ihm vom Jobcenter kostenlos bereitgestelltes Essen vom ohnehin mickrigen Aufstockersatz abgezogen wurde. „Zu Recht“, wie das Gericht befunden hat. Nach diesem steht es dem Jobcenter zu, sogenannten „Aufstockern“, deren Gehalt unter dem geregelten Existenzminimum liegt, die staatlichen Leistungen zu kürzen, sobald ihnen vom Arbeitgeber kostenlose Verpflegung bereitgestellt wird.
Die Kosten für die Verpflegung seien dabei „zutreffend“ als Einkommen zu berücksichtigen. Der 1962 geborene Kläger hat von 2008 bis 2018 als angestellter Kellner in Vollzeit in Berlin im Schichtdienst gearbeitet und jeden Tag kostenlose Verpflegung durch den Arbeitgeber bezogen. Gleichzeitig bezog er mit seiner Frau und drei Kindern Arbeitslosengeld II als aufstockende Leistung. Nachdem seine Hartz-IV-Leistungen durch das zuständige Jobcenter aufgrund bereitgestellter kostenloser Verpflegung, die er nach eigenen Angaben nicht einmal in Anspruch nahm, zu niedrig angesetzt worden sind und ein entsprechender Widerspruch abgewiesen wurde, zog er vor das Berliner Sozialgericht.
Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht als auch in der nächsthöheren Instanz, dem Landessozialgericht, ohne Erfolg. Die kostenlos bereitgestellte Verpflegung sei auch nach dem höchstinstanzlichen Urteil als „Leistung“ zu betrachten, unabhängig davon, ob die bereitgestellte Verpflegung in Anspruch genommen wird oder nicht. Probleme, mit denen sich kriminelle Ausländer-Clans als die größten Nutznießer bei der Plünderung des BRD-Sozialstaates nicht herumschlagen müssen. Es ist Zeit, dieses System auf dem Müllhaufen der deutschen Geschichte zu entsorgen!
Meinem Sohn ziehen sie jetzt sogar die Kaution vom mageren Hartz 4 noch ab. 10 Prozent im Monat muss er abstottern, das sind fast 50 Euro pro Monat und das fast zwei Jahre lang. Und das oberste Sozialgericht hat es gebilligt. https://www.hartziv.org/news/20181205-bsg-urteil-hartz-iv-empfaenger-muessen-mietkaution-von-regelleistungen-abstottern.html
Kamerad Friedrich……
Du hast vollkommen recht.Leider sieht dies das „BRD-Volk“ anders.Bei der BTW wirst das sehen.Der „Crash“ kommt unausweichlich spätestens 2025.
Dann müssen den BRiD Gästen der Zuverdienst durch Drogenhandel auch von der Stütze abgezogen werden . Auch das Anschaffen derer Ehefrauen auf dem Strich ist von der Stütze abzuziehen. Aber die Polit Bagage kann doch Studiengebühren einführen ,dann ist mehr Geld für beschnittene Populationen vorhanden .
Antideutsche BRD-Staatssimulation! Es ist unerträglich, was alles in unserem Land passiert unter Teil-Fremdherrschaft und deutschen Volksverrätern.