Die Jugendschutzkammer ist davon überzeugt, dass der aus Sachsen-Anhalt stammende Mann dabei strategisch vorgegangen sei. Er habe sich bewusst bei dieser Einrichtung beworben. In Folge weiterer Ermittlungen kam heraus, dass dieser bereits zwischen Juli 2013 und August 2015 eine, zu dem Zeitpunkt Acht- bis Zehnjährige aus dem Bekanntenkreis missbraucht und dabei gefilmt hat. Zu alledem soll er Kinderpornografie besessen haben. Die Jugendschutzkammer sah die Vorwürfe gegen den 28-jährigen Mann als erwiesen und verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten gege den Täter. Damit folgte sie der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung plädierte zuvor auf 5 Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
Aus unserer Sicht fällt auch dieses Urteil eindeutig zu milde aus. Wir, von der Partei „Der III. Weg“, fordern weiterhin und konsequent, eine Höchststrafen für Kinderschänder!