Insgesamt war der Mann für den Missbrauch an Kindern von den Jahren 1996 bis 2004 angeklagt. Da die Taten aber sehr lange zurückliegen, war die Beweisfindung entsprechend schwierig. Einige Fälle gestand der Angeklagte selbst. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 6 und 13 Jahre alt, der Täter 20 bis 29 Jahre. Letztendlich wurde der heute 45-Jährige für 131 Fälle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.
Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, wie in diesem Staat geurteilt wird. Selbst für einen einzelnen nachgewiesenen Fall ist diese Strafe ein Hohn für die Opfer. Unsere nationalrevolutionäre Partei setzt sich daher auch verstärkt für die Rechte der Opfer von Missbrauchsfällen ein. Und wir fordern konsequent:
Härtere Strafen für Kinderschänder!
Unfassbar. Sagt man aber was falsches ,dann bekommt man die ganze Härte zu spüren. Kein Wunder ,dass bei dieser Justiz jeder Kriminelle ins Land kommt.
dieses urteil strotzt vor hohn und ungerechtigkeit gegenüber den opfern.aber was will man von einer moralisch verkommenen gesellschaft anderes erwarten.daran muss sich dringend etwas ändern.
Diese Justiz ist ein einziger Witz!
Ungeachtet, daß in anderen Religionen die Benutzung von Mädchen ab 3 Jahren gemäß deren ‚religiösen‘ Schriften erlaubt ist, stellt sich die Frage, welcher Herkunft der 45 Jährige ist.