Staatsfernsehen muss Lüge über AfD zurücknehmen

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Die Themen Fluthilfe und Corona bestimmten auch den Bundestagswahlkampf 2021. In einem neuen Gesetzesbeschluss wurde ein neuer Fluthilfefonds eingeleitet. Doch die Abstimmung hierzu hatte einen Haken: Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten über eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ab. So wurde bestimmten Arbeitgebern das Recht zugestanden, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen. Bei der Schlussabstimmung zu diesem Antrag hatte sich die AfD-Fraktion daher mehrheitlich enthalten. Ein NDR-Bericht hatte jedoch den Eindruck vermittelt, die AfD hätte gegen den Fluthilfefonds gestimmt. Nun musste der Zwangsgebühren-Sender eine Unterlassungserklärung abgeben.

 

Glaubt ihnen kein Wort!

„Außerdem hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds für die Flutgebiete beschlossen. Alle Fraktionen bis auf die AfD stimmten dafür.“ Diese Sätze fielen in der Tagesschau vom 07. September. Der aufmerksame Fernsehzuschauer dürfte sich daher die Frage gestellt haben, ob der hartherzigen AfD das Schicksal der Flutopfer egal ist. Die AfD wehrte sich gegen diese Berichterstattung, denn sie gibt den Sachverhalt nur verkürzt wieder. Dieser Widerstand rief wiederum den berüchtigten ARD „Faktenfinder“ auf den Plan, der die AfD widerlegen sollte. Doch die Fakten sprachen in diesem Fall eindeutig für die AfD.

Die Krux an dem Antrag war eine Änderung nach der 2. Lesung. Hier wurde nun ein zweites, völlig fremdes Thema aufgesattelt. So sollte mit dem gleichen Antrag eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden. Die Corona-Diktatur marschiert weiter. So wird nun bestimmten Arbeitgebern das Recht zugestanden, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Daraus können sich klare Nachteile für Ungeimpfte ergeben. Wer sich beispielsweise bei einer Firma bewirbt und ungeimpft ist, könnte eine Absage erhalten. Ein geimpfter Mitarbeiter ist für ein Unternehmen unter Umständen günstiger, weil die Firma hier keine täglichen Tests finanzieren muss.

Nicht nur die AfD, auch die FDP kritisierte dieses „Omnibus-Verfahren“ in der dritten Abstimmung. Dennoch stimmten die FDP-Abgeordneten für den Antrag. Die Fraktionsmitglieder der AfD hingegen enthielten sich mehrheitlich. Freilich blieb dieser Widerstand ohne Wirkung und das Gesetz wurde beschlossen.

Aus der Berichterstattung des Staatsfernsehens war dies jedoch nicht ersichtlich. Nun hat die AfD jedoch juristisch eine Unterlassungserklärung erwirkt. Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 07. September musste daher nachträglich korrigiert werden. Der entsprechende „Faktenfinder“-Beitrag wurde gelöscht. Freilich dürfte der Image-Schaden für die AfD nicht völlig verschwinden, denn von jeder Lüge bleibt auch nach ihrer Entlarvung doch etwas am Verleumdeten hängen. Dennoch freut man sich bei der AfD über den gerichtlichen Erfolg. So erklärten die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland und Alice Weidel: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die AfD-Fraktion, der zeigt, dass es sich lohnt, für korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung in den Medien zu streiten. Es ist jedoch bedauerlich, dass wir hierfür erst den Rechtsweg beschreiten mussten.“

 

 

 

Rundfunkzwangsabgabe abschaffen!

Die boshafte und verleumderische Berichterstattung über das Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion ist nur ein Beispiel für die „erzieherische“ Agenda des Staatsfernsehens. Man erinnere sich auch an den Kinderchor, der deutsche Rentnerinnen als „Umweltsäue“ beleidigte. Man denke auch zurück an die Umfrage unter den Rundfunk-Azubis, die sich fast geschlossen zu „rot-rot-grün“ bekannten. Aktuell sorgte die Enthüllung für Aufsehen, dass das Staatsfernsehen Gesprächspartner für Talkshows bei einer linksradikalen Agentur bestellt.

Zu recht wenden sich daher immer mehr Deutsche vom Staatsfernsehen ab. Sinkende Einschaltquoten sind die verdiente Quittung für den „Rotfunk“. Obwohl das Interesse der Deutschen schwindet, erhöht sich der Staatsfunk die finanziellen Mittel durch die per Zwangsabgabe erpressten Einnahmen. Erst kürzlich erzwangen die Medien vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Beiträge. Viele Deutsche können und wollen das nicht verstehen.

Die Partei „Der III. Weg“ lehnt die Rundfunkzwangsabgabe kategorisch ab. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 forderte die nationalrevolutionäre Bewegung daher die Abschaffung der unsäglichen Abgabe.

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