Der seit November geltende Lockdown für Ungeimpfte in Österreich sorgt seitdem für Wut und Unverständnis und treibt Tausende auf die Straßen. Laut Beschluss dürfen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, ihre Wohnungen im ganzen Land nur noch in Ausnahmefällen verlassen, etwa für Einkäufe des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit oder den Besuch beim Arzt. Außerdem sind Ausgänge zur körperlichen und psychischen Erholung und zur „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ möglich. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt der Lockdown nicht.
Jetzt hat der Beschluß der allgemeinen Impfpflicht mit der Bekanntgabe der Strafmaßnahmen bei Weigerung eine neue Eskalationsstufe erreicht. Ab dem 15. März drohen Impfverweigerern bereits extreme Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro. Wird nicht gezahlt, drohen Ersatz-Freiheitsstrafen. Das wären nach aktuellen Schätzungen bis zu einer Millionen Menschen, die sich der Spritze verweigern würden. Sollten sie den Verfahrensweg bestreiten und gegen die Impfpflicht klagen, wäre dies ein beispielloser Verwaltungsaufwand. Ausnahmen sind nur bei Kindern unter 14 Jahren und Schwangeren möglich, oder aus gesundheitlichen Gründen. Das mutet etwas eigenartig an, da ja auch gerade Schwangeren die Impfungen empfohlen wurde. Oder will man sich vor Schadenersatzmaßnahmen nach Impfschäden schützen?
Rechtsexperten halten es allerdings für möglich, daß die geplante Impfpflicht wegen Omikron gegen die Grundrechte verstoßen könnte. Da es Hinweise auf einen reduzierten Impfschutz bei der neuen Mutation gibt, sei aktuell unsicher, ob die Impfpflicht die ideale Maßnahme in der Pandemiebekämpfung ist und wäre aus genau diesem Grund unverhältnismäßig. Das ist wahrscheinlich ein kleiner Hoffnungsschimmer am bundesdeutschen Horizont der Impfkritiker. Allerdings sollte ein jeder realistisch bleiben. Jedem noch so kleinen Schlupfwinkel werden unser „Volksvertreter“ schon im Voraus einen Riegel vorschieben. Selbst einzelne Klagen werden, wenn überhaupt nur proforma zugelassen, um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Denn eine Klage landet früher oder später vorm Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie ein altes Sprichwort besagt.
Ein Experte meinte gar, es wären 1,3 bis 1,4 Millionen!
=)