
Die Panikmache um Omikron (Corona-Virus-Variante) nimmt immer mehr Fahrt auf. Könnte, würde, hätte, so liest und hört man es derzeit in allen Medien. Wenn die große Omikron-Wand über uns kommt, könnte unser Gesundheitssystem… und würden extrem viele Menschen… und so weiter und so fort. Daß diese Virusvariante relativ harmlos an Symptomen ist, trotz der vielleicht höheren Ansteckungsgefahr, wird kaum thematisiert.
Übertriebene Quarantänezeiten und Anordnungen, beim geringsten Schnupfen lieber daheim zu bleiben, verschärfen die ohnehin schon angespannte Personalsituation, besonders im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur.
Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr sind alltägliche Dinge, die jedoch lebensnotwendig sind. Die Versorgung mit diesen und weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in der BRD sogenannte kritische Infrastrukturen (KRITIS). Dazu gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr, aber auch die medizinische Versorgung. Um diese am Laufen zu halten, wenn uns eventuell die oben genannte neue Virusvariante überrollt, wurde jetzt in Niedersachsen das Arbeitsgesetz bis vorerst 10. April dahingehend aufgeweicht, daß künftig statt maximal 48 Stunden pro Woche auch bis zu 60 Stunden möglich sind.
Mit Hilfe einer sogenannten Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes soll nun der befürchtete quarantänebedingte Ausfall von Personal aufgefangen werden, wie die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) in Hannover mitteilte. Auch vom Sonntagsarbeitsverbot dürfen Ausnahmen gemacht werden. „Der Personalmangel wird nicht geheilt, indem die verbliebenen Beschäftigten noch mehr über die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit hinaus arbeiten“, äußerte sich die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ über die mögliche Ausdehnung der maximalen Wochenarbeitszeit. Die niedersächsische Gesundheitsministerin äußerte im Zusammenhang mit der diskutierten Impfpflicht die Ansicht, daß es Gesundheitsämtern erlaubt sein müsse, „unter Umständen“ ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn Mitarbeiter im Gesundheitsbereich nicht bis 15. März gegen COVID-19 geimpft sein sollten. Vielleicht wird ja dann die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit auf 100 Stunden hochgeschraubt, um die Kündigungswelle der Ungeimpften abzufedern.













