Die Tatsache, dass es die systemhörige Presse mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, ist bekannt. Reißerische Überschriften, vage Behauptungen und politisch korrekte Botschaften füllen die Blätter der Zeitungen und finden entgegen aller rechtsstaatlicher Grundsätze fruchtbaren Boden bei politisch motivierten Staatsanwälten. So wurde einem bekannten Mitglied unserer Partei im September 2020 vorgeworfen, in „antisemitischer“ Art und Weise einen sogenannten Stolpersteinspaziergang gestört zu haben. Es war gar von „Angriffen“ die Rede. Die Schreiberlinge der lokalen Pressestuben mochten eine Vielzahl an Äußerungen von Büßern des Spaziergangs zugetragen bekommen haben, welche sie freilich wohlwollend und ungefiltert in zahlreichen Artikeln veröffentlichten.
Der Staatsschutz, der zu dieser Zeit vermutlich noch Schnappatmung wegen der vorherigen Eröffnung unseres Parteibüros in Siegen hatte, witterte sogleich die Chance, einen Gesinnungsprozess zu inszenieren. So lautete der Vorwurf gegen unser Mitglied „Volksverhetzung“, das Totschlagargument für die Meinungsfreiheit. Ohne nun groß auf das eigentliche Tatgeschehen einzugehen, endete der Schuldspruch der Presse heute nach dem zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Siegen.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, bei der insgesamt 12 Zeugen angehört wurden, erachtete der Vorsitzende ganze zwei Zeugen als glaubwürdig. Die Westfalenpost hingegen berichtete nach dem ersten Verhandlungstag, dass fast alle Zeugen inhaltlich konstant antworteten und die Verteidigung des Angeklagten sogar auflaufen ließen. Wunsch und Wirklichkeit liegen bei den linken Traumtänzern bekanntermaßen weit auseinander, sodass auch diese Einschätzung des dubios und durchaus unseriös wirkendenden Pressemitarbeiters der Westfalenpost wenig überrascht. Während die Clique der selbst ernannten Demokraten fest in ihrer Blase verharrt, folgte heute die bittere Realität. Auf die Forderung der Staatsanwaltschaft, die 9 Monate auf Bewährung (Bewährungszeit 3 Jahre) samt einer „angemessenen“ Geldauflage von 1500 Euro im Sinn hatte, kam der Vorsitzende zum Urteil, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Lediglich eine Beleidigung sei angemessen, die 40 Tagessätze a 25 Euro nach sich ziehen würde, wenn das Urteil denn überhaupt rechtskräftig wird.
Mehrfach betonte der Richter, dass die politische Meinung des Angeklagten oder der Presseartikel keinen Einfluss auf die Urteilsfindung haben. Ob der Vorsitzende dabei bewusst oder unbewusst den Blick auf den bärtigen WP-Mitarbeiter richtete, bleibt wohl sein Geheimnis.
Obwohl die lokale Journaille weiterhin schon fast unangenehm krampfhaft versucht, den Angeklagten und sogar seine Verteidigerin in ein schlechtes Licht zu rücken, spricht das Ergebnis des heutigen Tages eine deutliche Sprache, die keinerlei weitere Rechtfertigung bedarf. Auch in diesem Fall sollte das Rechtssystem der BRD dafür herhalten, politisch unliebsamen Personen mit absurden Strafforderungen den Prozess zu machen. Dank einer hervorragenden Verteidigung konnte jedoch auch hier der Einfluss politischer Akteure und der systemhörigen Presse gebrochen werden.
Lasst euch also nicht einschüchtern, Schuld ist in ihrer Welt zwar Kult, aber ihre Welt nicht die unsere.















Es war wohl eher ein Angriff auf die dreisten Lügen, die dem deutschen Volk täglich als politisch korrekte „Wahrheiten“ verkauft werden sollen! Stolpersteine sind im wahrsten Sinne des Wortes zementierte Umerziehung.
Glückwunsch. Es folgt Niederlage auf Niederlage, sei es Bürgermeister, Ordnungsamt, Polizeibehörde oder das linksversiffte Klientel.
Selbst die Hagener Fraktion schluckt bittere Pillen am Stück…
Grandios!!!