„Big Tech is watching you“ – Facebook, Google und der Kampf um die freie Meinungsäußerung

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Das Internet, einst gefeierter Ort der Freiheit und Selbstbestimmung, ist in Gefahr. Groß ist der Wunsch der Politik nach Regulierung und Überwachung, mächtig sind die dem links-grünen Zeitgeist verpflichteten Monopolisten der sozialen Medien. Das bekommen Abweichler von der Einheitsrichtung zunehmend zu spüren: YouTube (Google) löscht verstärkt und willkürlich Kanäle von Meinungsdissidenten, selbst wenn Sie viele Tausend Abonnenten hatten. PayPal verweigert den Zahlungsverkehr von und mit Personen und Projekten, die nicht „auf Linie“ sind und dass ein Tech-Konzern wie Twitter sogar dem nach außen mächtigsten Mann der Welt, dem damaligen US-Präsidenten Trump, den Mund verbieten kann, unterstreicht die Macht, die „Big Tech“ inzwischen aufgebaut hat.

 

 

Die Linke, eine totale Fehlanzeige

Kritik aus dem Mainstream wird nur selten laut. Vor allem die „woke“ Journaille ergeht sich in klammheimlicher Schadenfreude, bedroht doch ein zensurfreies Internet ihre beanspruchte Torwächterfunktion im Meinungskampf – nur selbsternannte Qualitätsmedien mit nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Journalisten sollen nach Möglichkeit dem einfachen Volk den Takt vorgeben. Kritik an Machtverhältnissen und jeder Kontrolle entzogenen Herrschaftsstrukturen? – Fehlanzeige, solange es der gemeinsamen Ideologie dient.

Mit den Zauberwörtern „Hass und Hetze“ und willkürlichen „Gemeinschafts-Standards“, gegen die nicht verstoßen werden darf, wird der freien Meinungsäußerung zunehmend zu Leibe gerückt. Natürlich alles nur zu unserem Besten. Was das ist, bestimmten in Gutsherrenart die Strippenzieher der Großkonzerne.

 

„Faktenchecker“ – wenn Inkompetenz auf Arroganz trifft

Betroffen sind zunehmend nicht nur freie Medien und Einzelpersonen, sondern sogar medizinische Fachzeitschriften wie das renommierte British Medical Journal (BMJ). Das hatte im November 2021 einen investigativen Artikel über Qualitätsmängel und mutmaßlich gefälschte Daten in den Phase-III-Tests für die Corona-Gentherapie von Pfizer veröffentlicht. Doch wer „Big Pharma“ kritisiert, macht sich auch „Big Tech“ zum Feind. Wer den Artikel auf seiner Facebook-Seite teilen möchte, riskiert eine Verwarnung von einer der „Faktenchecker“-Auftragsfirmen des Konzerns. Insgesamt zehn Firmen prüfen für Facebook in den USA Einträge auf sogenannte Falschnachrichten. Einer der Gründe für die Zensur: Die Whistleblowerin Brook Jackson, die über mögliche Qualitätsmängel bei Pfizer berichtet hatte, würde die Corona-Impfungen „nicht uneingeschränkt unterstützen“ und habe sich auf Twitter gegen die Impfkampagne in den USA geäußert.

Beim Vorgehen gegen das BMJ handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall, sondern nur um einen besonders krassen Fall von inkompetenten „Faktencheckern“, die aus Mangel an Kompetenz ohne langes Zögern der Linie von Regierungen, Lobbygruppen und Konzernen folgen, auch wenn dadurch selbst seriöse Stimmen der Wissenschaft behindert werden. Einer unabhängigen Kontrolle unterliegen die „Faktenchecker“ selbst nämlich nicht.

Immerhin wächst allmählich der Unmut. Bereits letztes Jahr hatte sich das BMJ in einem offenen Brief über das Vorgehen von Facebook beschwert und unlängst mit dem Artikel „Facebook versus The BMJ: when fact checking goes wrong“ nochmals nachgelegt.

 

„Big Tech“ und „Big Pharma“ Hand in Hand

Auch gerichtlich ist (noch) Abhilfe möglich. So mußte YouTube den Kanal des Blogs »Achse des Guten« um den jüdischen Publizisten Hendryk M. Broder nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Karlsruhe wiederherstellen. Der Kanal mit über 100.000 Abonnenten war kurz vor Weihnachten gelöscht worden, weil er angeblich mehrmals gegen die Gemeinschafts-Standards verstoßen habe.

Auch die Löschung zweier Videos der Aktion #allesaufdentisch, bei der Schauspieler und Künstler mit Wissenschaftlern über Corona-Themen diskutieren, mußte per einstweiliger Verfügung rückgängig gemacht werden. Betroffen waren Interviews mit dem Leipziger Mathematik-Professor Stephan Luckhaus und dem Hirnforscher Gerald Hüther – Wissenschaftler, die aufgrund ihrer Expertise auch unabhängig von ihrer persönlichen Meinung etwas zu sagen haben. Dennoch hätten auch diese gegen die „Richtlinien zu medizinischen Fehlinformation verstoßen“.

Näher begründet werden die angeblichen Verstöße für gewöhnlich nicht. Dabei hat für zumindest Deutschland der Bundesgerichtshof in einem grundlegenden Urteil zugunsten der Meinungsfreiheit verfügt, dass die „Big Tech“-Anbieter vor Löschung und Sperrung sogenannter Hassrede die Betroffenen wenigstens anhören müssen, bevor sie ihnen auf ihren Plattformen das Wort verbieten.

Wie das Beispiel von Twitter zeigt, trifft es nicht nur die Kleinen und Schwachen. In einem anderen Fall hat YouTube den Sender Sky News Australia gesperrt, weil sich einige Beiträge kritisch mit dem offiziellen Corona-Narrativ beschäftigt hatten. In die Sparte „Big Pharma und Big Tech – gemeinsam für das totale Impfexperiment“ fällt auch die Entfernung der Kennenlern-App „Unjected“ aus den Netzangeboten von Apple und Google.

 

Pressefreiheit ist eine Illusion

Die Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen, doch die Marschrichtung ist klar: Auch im Bereich der freien Meinungsäußerung soll mit fadenscheinigen Begründungen die Gleichschaltung erfolgen. Wer von den Plattformen der Tech-Monopolisten ausgesperrt ist, kann publizistisch und – damit verbunden oft auch wirtschaftlich – am Meinungsbildungsprozeß nicht mehr effektiv teilnehmen.

In funktionierenden Rechtstaaten wäre allein das Grund genug, derartige Kartelle zu zerschlagen und zwangsweise aufzulösen, doch das ist angesichts der tatsächlichen Machtverhältnisse unwahrscheinlich.

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ – das berühmte Zitat des Publizisten Paul Sethe enthält heutzutage mindestens ebenso viel Wahrheit wie seinerzeit im Jahr 1965.

1 Kommentar

  • Ich bin schon von FB wegen «Haßrede» gesperrt worden, weil ich aus Asterix zitiert habe («Die spinnen, die Inder!» — war ein Kommentar zu einem WHO-Comic über «Coronasuperhelden»). «Angehört» wird bei sowas jedenfalls niemand. Man Widerspruch einlegen. Das wird normalerweise ohne Begründung ignoriert. Oder eine Art Berufungsinstanz anrufen (oversight board). Dann ignorieren die das.

    RW 17.02.2022
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