
Eines ist klar: Es darf und soll niemals genug sein. Dieser Tage macht Italien einen neuen Anlauf, zu frischem BRD-Geld zu kommen. Konkret geht es darum, dass Italien weiterhin Klagen von „Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen“ auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt. Diese Praxis hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2012 für unzulässig erklärt. Auf Grundlage solcher „Rechtstitel“ wollen die „Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen“ die Gebäude des Goethe-Instituts, der Deutschen Schule, des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts in Rom zwangsversteigern lassen.
Die BRD wehrt sich juristisch mit einer Klage beim IGH. Es wurde vorläufiger Rechtsschutz beantragt. Die BRD als auch der IGH verweisen auf den Grundsatz der Staatenimmunität; von Privatklägern in Italien erstrittene Urteile seien unwirksam.
Wie die Sache weitergeht, wird man sehen. Am 25. Mai sollen die Versteigerungen in Rom beginnen.













