Wieso sich der Bundesanwalt mit solch einer Luftnummer befasst und was genau diese hohen Freiheitsstrafen begründet, bleibt ein Rätsel. Die Urteile und die Repression reihen sich aber in eine lange Liste ein. Immer öfter werden unbekannte Kleinstgruppen unter absurden Namen mit größtem Getöse ausgehoben und mit drakonischen Strafen bedacht. Offenbar soll damit der unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgerufene Kreuzzug gegen „Rechtsextremismus“ als die angeblich „größte Gefahr für die Menschen im Land“ gerechtfertigt werden. Während Islamisten, Clankriminelle und Linksterroristen in der BRD Narrenfreiheit genießen, konstruiert die Gesinnungsjustiz aus harmlosen, rechten Internetgrüppchen willkürlich „Netzwerke“ und lässt sie politisch verfolgen und inhaftieren.
Eine echte Änderung der Verhältnisse kann nur durch Organisation im echten Leben herbeigeführt werden. Die nationalrevolutionäre Bewegung der Partei „Der III. Weg“ steht deshalb auf dem Boden des Rechts und lässt sich nicht kriminalisieren. Als bekennende Verfechter einer uneingeschränkten Meinungs- und Redefreiheit stehen wir für ein Ende der politischen Justiz, die Abschaffung aller Gesinnungsparagraphen (§§86, 86a, 130) und für die Freilassung aller politischen Gefangenen, deren angebliches Verbrechen lediglich das freie Meinungsbekenntnis, egal ob in der realen oder der virtuellen Welt, sein soll.
Dieser Staat ist ein Witz!
Ja schon klar. Wenn Muslime lästern wird gar nichts gemacht aber Rechte bekommen natürlich 4 Jahre.