Lebenslanges Leid für deutsches Mädchen
Der Schlosspark in Neustrelitz ist ein idyllischer Ort. In dem barocken Lustgarten aus dem 18. Jahrhundert befinden sich prunkvolle Statuen und prachtvolle Alleen. Ein romantischer Ort! Doch für eine 11-Jährige Deutsche wurde dieser Ort zur Hölle auf Erden. Sie war von einem Afghanen unter dem Vorwand, sie kennenlernen zu wollen, in den Park gelockt worden. Doch der Ausländer vom Hindukusch vergewaltigte das Mädchen brutal. Nun fand der Prozess gegen den Täter statt.
Der Täter ist aus Afghanistan als sogenannter „unbegleiteter Flüchtling“ eingereist. Sein Alter kann nicht genau bestimmt werden, vorgeblich ist der Afghane 16 Jahre alt. Er verfügt über keine Ausweisdokumente und so beruht das Alter des kriminellen Ausländers auf einer Schätzung. Das skandalöse Urteil: Ein Jahr Haft auf Bewährung. Und: Der Staatsanwalt legte nicht einmal Rechtsmittel ein. So ist der Afghane also weiterhin auf freiem Fuß und könnte dem Mädchen jederzeit wieder in Neustrelitz begegnen.
Das Opfer wiederum muss ein Leben lang unter dem Horror, den ihr der Täter zugefügt hat, leiden. Dem Täter hingegen stehen alle Wege offen. Eine Abschiebung hat er nicht zu befürchten, da sich die Asyl-Lobby gegen Abschiebungen von Vergewaltigern nach Afghanistan stark macht. Nicht einmal das ohnehin milde Hafturteil muss der rassefremde Schänder nun fürchten. Ein wahrhaftiger Skandal.
Doch dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Vielmehr ist der Fall beispielhaft für die Kuscheljustiz, die kriminelle Ausländer in Deutschland erfahren. So erinnert der Justizskandal von Neustrelitz an den Fall Khodai R. Der 23-jährige Afghane war im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt worden. Er hatte im September 2018 mit zwei Komplizen eine 11-Jährige vergewaltigt. Noch einen Monat vor seinem Prozess hatte der bestialische Afghane einen schlafenden 13-Jährigen sexuell missbraucht. Dennoch musste auch dieser Täter keine Haftstrafe antreten.
In Hamburg hatten fünf offenbar ausländische Täter eine Gruppenvergewaltigung begangen. Das Opfer: Eine 14-Jährige. Auch hier setzte es für drei der fünf Täter zunächst nur eine Bewährungsstrafe. Erst die fehlende Reue der Angeklagten sorgte dafür, dass ein Berufungsgericht letztlich zwei der Täter doch noch zu Freiheitsstrafen verurteilte. Auch hier sind die Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren noch zu niedrig angesetzt. Zudem stellt die Abschiebung in Fällen von kriminellen Ausländern stets die bessere Option dar, im Verhältnis zu Gefängnisaufenthalten auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.
Harte Strafen für Deutsche
Dass die deutsche Justiz auch anders kann, zeigen Inhaftierungen aufgrund der Verweigerung, die Zwangsabgabe der Staatsfunkanstalten anzuerkennen. Bekanntestes Beispiel ist der Westfale Georg Thiel. Der Deutsche wurde für mehrere Monate in Erzwingungshaft gesteckt, weil er sich geweigert hatte, seine Rundfunkzwangsabgabe abzuführen. Doch Thiel steht nicht allein: Viele Weitere sehen sich der Repression ausgesetzt, weil sie mit dem Rotfunk nichts zu tun haben möchten. So wurde 2016 die damals 46-jährige Sieglinde B. im Frauengefängnis Chemnitz eingesperrt, weil sie die „Rundfunkgebühr“ verweigert hatte. Zuvor war sie öffentlichkeitswirksam von ihrem Arbeitsplatz weg verhaftet worden. Ebenso exemplarisch für deutschfeindliche Gesinnungsjustiz sind die zahlreichen Strafen aufgrund von „Volksverhetzung“ und anderen Meinungs- und Propagandadelikten. Hier erfahren Jahr für Jahr tausende Deutsche die „volle Härte des Rechtsstaates“, weil sie einen unliebsamen Facebook-Post veröffentlicht haben oder ein falsches Bild in eine Chatgruppe gestellt haben.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für mehr Gerechtigkeit ein. Deshalb fordert die nationalrevolutionäre Bewegung auf der einen Seite die konsequente Abschiebung von kriminellen Ausländern und die Einführung der Höchststrafe bei Kindesmissbrauch. Fremde Verbrecher haben hier nichts verloren! Auf der anderen Seite setzt sich „Der III. Weg“ auch für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Gesinnungsparagrafen sind ersatzlos zu streichen und auch die Rundfunkzwangsabgabe muss abgeschafft werden. Die BRD-Justiz ist eine volksfeindliche Besatzungsjustiz, ihre Richter sind in den meisten Fällen befangen. Der nationalrevolutionäre Rechtsstaat wird sich konsequent für die Schaffung eines Deutschen Rechts einsetzen, das allein die Aufgabe hat, in jedem Fall Schaden vom Gemeinwohl unseres Volkes abzuwenden!
Ich bin 71 Jahre alt, immer christlich eingestellt und für Versöhnung. Diese Zeit ist leider vorbei. Ekel und Abscheu, ja auch Hass erfüllen nun mein Alter. Jetzt
wünsche ich mir die härteste aller Strafen für diese Ungeheuer. Mein Herz weint mit der Familie all dieser Opfer. Deutscher Sozialismus Jetzt! Ich lerne das wahre Deutschsein vielleicht etwas spät, und leider mit viel Schmerz. Ich hoffe, dass viele auch ältere Menschen dem 3. Weg folgen. Wir hoffen auf Euch.
Alle Deutschen Opfer die wir bereits durch die Masseneinwanderung Art und Kulturfremder Elemente zu beklagen haben, und die weiteren die leider noch hinzu kommen werden, wir Nationalisten werden kein einziges von ihnen vergessen! Solange der 3. Weg marschiert, und solange noch ein Tropfen Deutsches Blut durch unsere Adern strömt solange haben die Feinde von Deutschland ja von ganz Europa nicht gewonnen! Deutscher Sozialismus Jetzt! & Europa Erwache!