Auch im Jahre 2022 sieht sich der Staat nicht in der Lage, durch eine konsequente Strafverfolgung von Sexualstraftätern und Kinderschändern den Schutz unserer Kinder zu garantieren. Wie Ende Mai dieses Jahres bekannt wurde, ist in Deutschland wieder einmal ein gigantischer Ring von Kinderschändern aufgeflogen. Dessen Dimensionen könnte die des Missbrauchsfalls von Bergisch Gladbach noch übertreffen. Insgesamt wurden von den Ermittlern 32 Terabyte an Daten mit 3,5 Millionen Bildern und 1,5 Millionen Videos beschlagnahmt.
Selbst erfahrene Ermittler zeigten sich erschüttert über die in Bildern und Videos festgehaltenen brutalen Missbrauchstaten gegen Säuglinge und Kleinkinder. Etwa 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es jährlich in Deutschland, zugleich erfahren Sexualstraftäter eine regelrechte Kuschelbehandlung vom Justizapparat, weshalb es in vielen Fällen zu Wiederholungstaten derer kommt, die nach unverständlichen Urteilen als „therapierbar“ angesehen wurden.
Die meisten von den 73 Verdächtigen in diesem erneuten abscheulichen Kinderschändersumpf kommen aus Nordrhein-Westfalen. Der mutmaßliche Haupttäter, ein 44-jähriger Mann aus Wermelskirchen-Tente, bot seine Dienste als Babysitter in den Wohnungen seiner Opfer an. Hier nachzulesen!
Über die Hälfte der missbrauchten Kinder waren jünger als drei Jahre. Zwischen einem Monat und 14 Jahren alt sollen seine Opfer gewesen sein. Rund um die Villa des mutmaßlichen Haupttäters und an alle Haushalte in Wermelskirchen-Tente verteilten Aktivisten aus dem Stützpunkt Rheinland unserer Partei „Der III. Weg“ am Wochenende zahlreiche Infoschriften mit unserer Forderung „Härtere Strafen für Kinderschänder“. Auch die von in „ihrer Ruhe gestörten“ Nachbarn herbeigerufene Polizei konnte und wird in Zukunft nicht verhindern, dass Aktivisten unserer Partei auf solche Vorfälle mit Aktionen reagieren!
Unsere Partei „Der III. Weg“ fordert:
- Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen!
- Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden!
- Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe anzuwenden!
- Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden können!
Nicht Täter, sondern Kinder und Opfer schützen!
Eine Zeitlang hört man von diesen verachtenswerten Dingen, aber dann ist schweigen im Walde. Geht es um den Schutz der Missbrauchten oder um den Schutz der Täter?
Euer gesamt politisches Programm basierend auf unserer Weltanschauung ist das Beste das es seit 1945 gibt. Haltet bitte unbedingt wie bisher Stand, weiter so! PS: Ein jedes Tier schützt seine Kinder alleine schon für einen gesunden Arterhalt, drum müssen wir es erst Recht tun da sie sich ja noch nicht gegen bedrohliche und perverse Einflüsse zur Wehr setzen können.