Leipzig: Angeblicher „Schauprozess“ gegen Juden Gil Ofarim

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Der Jude Gil Ofarim sorgte mit der Behauptung, im Leipziger Westin-Hotel antisemitisch beleidigt worden zu sein, für Aufsehen. Nun wird ihm selbst der Prozess gemacht. Offenbar spielt er wieder das Opfer.

 

Nichts als Lügen

Die Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass Ofarim nicht die Wahrheit sagt, sondern gelogen hat. Dessen Anwalt erhebt jetzt Vorwürfe gegen die Leipziger Richter und stellt seinen jüdischen Mandanten als Opfer dar.

Gil Ofarim hatte 2021 ein Video in der Nähe des Westin-Hotels in Leipzig aufgenommen und darin behauptet, dass ihn ein Mitarbeiter aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Seine Vorwürfe erhärten sich nicht und jetzt sitzt er selbst bald auf der Anklagebank. Der Musiker soll sich wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung verantworten.

 

Kein erhebliches Problem mit Antisemitismus

Offenbar spielt der neue Anwalt von Gil Ofarim die Opferkarte für den beschuldigten Juden aus. Er spricht sogar von der Furcht vor einem „Schauprozess“ gegen den Musiker. Der Anwalt Alexander Stevens lässt konkret verlauten: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz hier einen Schauprozess anstreben könnte, nicht ausschließbar aus politischen Gründen“.

Als Indiz für diese Mutmaßung sieht der Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft Ofarim zum Land- und nicht zum Amtsgericht angeklagt hat, aufgrund der angeblichen Prominenz des Angeklagten. Auch spricht er von „einer massiven medialen Vorverurteilung“ seines Mandanten und zweifelt die Unabhängigkeit der Leipziger Justiz an. So äußert er grotesk: „Trotz der grundrechtlich geschützten Unschuldsvermutung haben ausgerechnet der Landesvater, Ministerpräsident Kretschmer, aber auch beispielsweise Ex-Justizminister Heiko Maas sich im Vorfeld zur Sache inhaltlich geäußert und ihrer untergebenen Justiz damit Leitlinien einer Verurteilung quasi vorgegeben.“

 

Prozess mit Spannung erwartet

Bei dem Prozess dürfte es heiß hergehen. Bereits vor der Zulassung der Anklage hat Stevens einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter, der über die Zulassung der Anklage entscheidet, gestellt. Offenbar habe der Richter in einem Vorgespräch mitgeteilt, dass er Ofarims Version nicht für wahrscheinlich halte, und in Leipzig gebe es „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus„. Ein „Schauprozess“ und damit der Wunsch einiger, dass einem Juden wieder einmal die Rolle als angebliches Opfer abgekauft wird, dürfte es damit nicht werden.

1 Kommentar

  • „Abber… es hett‘ doch kennen sejn!“ /X=D

    Bert Brech 31.08.2022
  • Ich hoffe, Ofarim erhält seine Strafe für seine Märchen vom jüdischen Opfer! Allerdings würde es mich in diesem Staat nicht wundern, wenn am Ende der Richter noch eins auf den Deckel kriegt…

    Willi Westland 30.08.2022
  • «Die Justiz» funktioniert so, daß ein Staatsanwalt weisungsgebunden ist und ein Richter nicht. Somit ist es Aufgabe der Regierung, dem Staatsanwalt Weisungen zu erteilen. Über finstere Absichten folgt daraus weiter nichts, das ist bloß das normale juristische Prozedere.

    RW 30.08.2022
  • Was der Justiz und Politik vom Juden/Anwalt hier angelastet wird ist fast genau so im Prozess des „Nazi Rappers“ in der Ostmark geschehen…
    Ich finde es dennoch super was der Jude hier abzieht. Solche Aktionen bestätigen alle Klischees.

    Rolf 30.08.2022
  • Es gibt wohl doch noch den einen oder anderen Richter mit Vernunft, wir dürfen gespannt sein wie lange der Mann seinen Beruf noch ausüben darf.

    Martin 30.08.2022
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