Loyalität: Das Wort leitet sich vom französischen Wort „loyal“ ab und bedeutet so viel wie „dem Gesetz entsprechend“. Wer sich loyal verhält, der beachtet Gesetze, verhält sich gerecht und handelt mit Anstand.
Ehre: Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit, also zum Beispiel für jemanden, der seiner Familie Achtung entgegenbringt.
Respekt: Auch der Respekt ist eine Form der Wertschätzung, Aufmerksamkeit oder Ehrerbietung gegenüber einer anderen Person oder einer Institution.
Familie: Eine Familie (bestehend aus Mutter, Vater und Kindern, Großeltern usw.) ist eine schützenswerte Lebensgemeinschaft. Die Familie ist die natürlichste, unmittelbarste und innigste Gemeinschaft.
Wenn sich jemand diese Worte verinnerlicht, danach lebt oder sie sogar als Tätowierung am Körper trägt, kann man davon ausgehen, daß dieser Mensch in den Grundzügen seines Charakters ehrenvoll, treu und gutherzig ist. Diese Charaktereigenschaften sind allerdings in der heutigen Zeit leider selten geworden und zum Teil auch gar nicht mehr erwünscht, denn alte Tugenden werden schnell als altmodische und verstaubte Ansichten verortet.
Bestes Beispiel hierfür konnte man die Tage verschiedenster Medien entnehmen, in denen von einem Gerichtsurteil die Rede war. Die Vorgeschichte der gerichtlichen Auseinandersetzung gestaltete sich dahingehend, daß ein Polizeianwärter aufgrund seines Rückentattoos abgelehnt wurde. Eigentlich gilt bei Polizeianwärtern, daß Tattoos nicht im sichtbaren Bereich des Körpers liegen dürfen und Körperschmuck herausgenommen werden muss. Die Autorität und der Respekt (!) muss gegenüber dem Beamten gewahrt bleiben. Der Anwärter hatte sich im Schriftstil „old english“ die Wörter „Loyalty, Honor, Respect, Family“ auf den Rücken tätowieren lassen.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte deshalb „Zweifel an seiner charakterlichen Eignung“. Das Tattoo vermittele den Eindruck eines „Ehrenkodex“, also die Gesamtheit der in einer Gesellschaft oder Gruppe geltenden, die Ehre und das ehrenhafte Verhalten betreffenden Normen und wäre mit einer modernen Polizei nicht vereinbar. Im Umkehrschluß bedeutet es also, daß in der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz weder ehrhaftes Verhalten noch ehrhafte Normen gelten und auch dieses von den Anwärtern nicht erwünscht ist.
Vielleicht sollte besagter Anwärter aus der Not eine Tugend machen und sich nach einem wertschätzenden Beruf umsehen. Und sollte er Leute suchen, die auf Loyalität, Ehre, Respekt und Familie Wert legen, wird er beim „III. Weg“ garantiert fündig.
Den eigenen Wiedererkennungswert als „besondere Merkmale“ auf der Haut zu verewigen deutet nicht unbedingt auf die Grundzüge des Charakters hin. Ich kenne jemanden mit zwei tätowierten „verbotenen“ Totenköpfen auf dem Rücken, der ein Dieb, ein Lügner und Betrüger ist.